Neu: Das Erwachsenenschutzgesetz
Sie werden schleichend dement, fallen durch einen Unfall plötzlich ins Koma - wer entscheidet dann für Sie? ZELL AM SEE. Pinzgauer Notare weisen auf das Neue Erwachsenenschutzgesetz hin, das mit 1. Juli in Kraft getreten ist. Es stellt Autonomie und Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann nun Jeder festlegen, wer ihn im Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit vertreten soll. "Es ist wichtig, das in Ruhe zu regeln, wenn es...