Waldbrandschutzverordnung

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Lagerfeuer im Wald ist im Bezirk Braunau noch bis 31. Oktober verboten. Die Strafen sind hoch. | Foto: Gorilla/Fotolia

In Braunaus Wäldern gilt: Feuermachen verboten!

Noch bis 31. Oktober gilt die Waldbrandschutz-Verordnung. Die Strafe beträgt bis zu 7.270 Euro. BEZIRK BRAUNAU (höll). "Bereits in Funke oder ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel können bei längerer Trockenheit Brände in Wald und Landschaft verursachen", betont Bezirkshauptmann Georg Wojak. Durch den trockenen Sommer gilt derzeit eine Waldbrandschutz-Verordnung.  Feuermachen in Braunaus Wäldern verboten Diese untersagt in allen Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirks jedes Anzünden von...

  • Braunau
  • Petra Höllbacher

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