Heidenreichstein
Wilde Ablagerung im Wald
HEIDENREICHSTEIN. Neben der Straße nach Seyfrieds, auf dem Besitz der Agrargemeinschaft Heidenreichstein bei der Zufahrt zum Gemeindeteich, wurde eine wilde Ablagerung festgestellt. Gemäß dem Forstgesetz, Paragraph 16, ist das Ablagern jeglicher Materialien verboten. Ablagerungen - auch Grünschnitt - auf Waldboden erfüllen den Tatbestand der Waldverwüstung. Übertretungen werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro geahndet.