Zuverdienst

Beiträge zum Thema Zuverdienst

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Ferialjob im Sommer - was ist zu beachten?

Sommerzeit ist die Zeit der Ferialpraktikanten. Ob man anmelden muss, hängt von der Art des Ferienjobs ab. Ferialjob Ferialarbeitnehmer sind Schüler oder Studenten, die sich im Sommer etwas dazu verdienen möchten. Sie müssen vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden und es gelten alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen; zB auch die kollektivvertragliche Mindestentlohnung. Wer über der Geringfügigkeitsgrenze von 395,31 Euro pro Monat (Wert 2014) verdient, muss bei der...

  • Stmk
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  • Christian Breitler

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