In der Mittagszeit soll überall mal Ruhe sein

In der Mittagszeit soll der Lärm von Motorsensen oder Mähern die Nachbarn nicht stören. Viele Gemeinden geben das vor
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Gleich drei Gemeinden veröffentlichten "aus aktuellem Anlass" ihre Lärmschutzverordnungen.

GAILTAL/GITSCHTAL (nic). Gegenseitige Rücksichtnahme ist ein wichtiger Begriff, der das Zusammenleben von Menschen leichter macht. Wer sich gestört fühlt, greift oft zum Telefon und beschwert sich.
Viele Gemeinden können davon "ein Lied singen" und nehmen Beschwerden ernst. Aber: Bei den Amtsleitern und Bürgermeistern der befragten Gemeinden Kirchbach, Gitschtal und Weißensee herrscht Einigkeit darüber, dass die vermeintlichen Verstöße gegen die Lärmschutzverordnungen eher harmlos sind.
Der Gitschtaler Bürgermeister Christian Müller erinnert sich schon mal an einen Rasenmäher oder eine Motorsäge in der Mittagszeit. "Das ist eher Gedankenlosigkeit der Verursacher und durch ein klärendes Gespräch kann das Problem schnell gelöst werden", weiß Bürgermeister Müller genau.
Auch sein Amtskollege Hermann Jantschgi aus Kirchbach sowie die dortige Amtsleiterin Hannelore Viertler-Bader und Andreas Müller (Weißensee) bestätigen das. Ein aktueller Anlass für die Neuveröffentlichungen sind Jahreszeit und die Zunahme von Outdoor-Aktivitäten.

Beschwerden kommen vor

Andreas Müller erklärt, dass laute Musikveranstaltungen, die gegen die Lärmschutzverordnung verstoßen, rund um den Weißensee gar nicht erst genehmigt werden.
Wenn man privat ein Fest mit Musik plant, hilft oft ein Anruf bei der zuständigen Gemeinde, um Ärger schon im Vorfeld zu vermeiden. Dort kann man auch erfragen, ob am Wohnort wie in vielen Gemeinden, zum Beispiel das Mähen in der mittags von 13 bis 15 Uhr oder am Sonntag verboten ist. Landwirte sind hiervon ausgenommen.

Vom Weissensee

Musikveranstaltungen rund um den Weißensee sind eher "unplugged". Amtsleiter Andreas Müllersagt: "Alle hier sind sich einig, dass viele Menschen zum Weißensee kommen, um Ruhe und Erholung zu finden. Deshalb achten wir auf die Einhaltung der Verordnung."

Aus dem Gitschtal

Häufig steckt eher Gedankenlosigkeit hinter den Beschwerden, die Bürgermeister Christian Müller erreichen. "Da wird mal am Sonntag oder in der Mittagszeit gesägt und gemäht. Im Gespräch stellt man fest, der Lärmverursacher kannte sich nicht aus", erklärt er.

Aus Kirchbach

Weder bei den Festen noch bei privaten Veranstaltungen ist Lärm ein Problem. Bürgermeister Hermann Jantschgi und die zuständige Amtsleiterin machen deutlich, dass es immer mal kleinere Anlässe gibt. Bis zu einer Strafe, die die BH Hermagor verhängt, kam es nicht.

Lärmschutz ist überall geregelt

• "Wer ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt, begeht eine Verwaltungsübertretung." So die Lärmschutzverordnung für das Gitschtal. Als störender Lärm zählt unter anderem Singen, Musizieren, der Betrieb von Musikgeräten oder Tätigkeiten in Wohn- und Erholungsgebieten von 22 Uhr bis 8 Uhr.
• Die Gemeinde Kirchbach führt dazu in ihrer Verordnung zusätzlich aus: Ungebührlicher Lärm entsteht, "wenn das Tun oder Unterlassen, das zum Lärm führt, jene Rücksichten vermissen lässt, die im Zusammenleben mit anderen Menschen verlangt werden müssen".
• Die Verordnung der Gemeinde Weißensee beinhaltet auch noch das Asphalt-Eisstockschießen (früher gab es eine Bahn) und schließt die Linienschifffahrt auf dem See beim Betrieb von Lautsprechern zu verbotenen Zeiten aus.

Auch beim Grillen gibt's klare Regeln

• Gerade in Mietwohnungen und Blöcken, wo ein Balkon am anderen ist, wird Rücksicht beim Grillen verlangt. Das betrifft nicht nur die Häufigkeit von Grillfesten, sondern auch die Belästigung durch den Rauch.
• Wer meint, dass zum Grillen auch laute Musik gehört, sollte wissen, dass diese zwischen 22 Uhr und 8 Uhr vielerorts nicht gestattet ist. Auch die Mittagszeit sorgt von 13 bis 15 Uhr für Einschränkungen.

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