Feuerwehrmann verliert Führerschein auf dem Weg zum Rüsthaus
Vorfall in Maria Rain sorgt für Wirbel: Weil Feuerwehrmann zu schnell zum Rüsthaus fuhr, ist sein Führerschein für 14 Tage weg.
MARIA RAIN. Schnell zur Stelle sein, wenn Hilfe gebraucht wird - das ist für die Freiwillige Feuerwehr das Um und Auf. Drei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Marian Rain wurden dabei aber geblitzt: Weil sie am Weg zum Rüsthaus mit ihren Privatautos die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten haben, ist einer von ihnen für 14 Tage seinen Führerschein los. Die beiden anderen erhielten eine Abmahnung. Ein Posting des Kommandanten der FF Maria Rain, Michael Mischitz, brachte auf Facebook eine gewaltige Diskussion in Gang. In zig Postings werden die Feuerwehrmänner in Schutz genommen, andere geben widerum der Polizei recht.
Die WOCHE befragte Völkermarkts Bezirksfeuerwehrkommandant Helmut Blazej zu diesem Vorfall. "In Völkermarkt ist mir kein solcher Fall bekannt", sagt Blazej, "Wir kennen alle die Straßenverkehrsordnung und müssen uns daran halten. Als Privater hat man eben kein Blaulicht. Es ist eine Gratwanderung, wenn jemand im Einsatz Menschenleben retten will, aber auf dem Weg zum Rüsthaus möglicherweise Menschenleben gefährdet."
Blazej weiter: "Bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung wird wohl niemand etwas sagen, doch wenn die Überschreitung wirklich so eklatant war, dann war es eben zuviel. Trotzdem bin ich der Meinung, dass man auch dem dritten Feuerwehrmann seinen Führerschein lassen sollte."
Reaktion der Polizei
Die WOCHE konfrontierte auch die Polizei mit dem Fall. "Grundsätzlich besteht keine Sonderregelung für Feuerwehrleute, die auf dem Weg zum Rüsthaus sind", bestätigt Polizei-Pressesprecher Michael Masaniger. Polizeibeamte hätten jedoch die Möglichkeit, von einer "Abmahnung" Gebrauch zu machen, etwa dann, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit geringfügig überschritten werde. Aber: "Wird die Geschwindigkeitsbegrenzung eklatant überschritten, dann hat der Polizeibeamte gar keine andere Möglichkeit, als den Fahrer anzuzeigen. Tut er das nicht, dann macht er sich des Amtsmissbrauchs schuldig", so Masaniger. Die Grenze für eine eklatante Geschwindigkeitsüberschreitung liegt im Ortsgebiet bei 40 km/h, im Freilandgebiet sind es 50 km/h.
(Text von Peter Lindner und Simone Jäger)
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