BZÖ Völkermarkt stellt sich die Frage : " Freibrief für Mitglied aus Rat der Kärntner Slowenen?"!!!
Wenn ein Mitglied aus dem Rat der Kärntner Slowenen mit dem "NICHTBEZAHLEN" einer Organstrafverfügung ungeschoren bleibt sieht dieses das BZÖ Völkermarkt als " Diskriminierend" gegenüber der Kärntner Bevölkerung die nicht dem Rat der Kärntner Slowenen angehören welche in diesen Verkehrsabschnitt jemals seine Organstrafverfügung wegen Geschwindigkeitsübertretung bezahlt haben bzw. Bezahlen haben müssen !!!!!
Wie sieht es mit der Abstrafung eigentlich aus wenn eine Person in diesem Ortsgebiet zu schnell fährt und NICHT dem Rat der Slowenen angehört???
Wie sieht es mit diesem Mitglied aus dem Rat der Kärntner Slowenen eigentlich aus wenn er bewußt die Geschwindigkeit übertretet und dabei dritte gefährdet?
WENN JEMAND UNSERE ORTSTAFELN NICHT OPTISCH ERKENNT, SOLLTE DIESER JEMAND WENN ER DIE ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT BESITZT UNBEDINGT ZUR RECHENSCHAFT GEZOGEN WERDEN UND DIE FAHRSCHULE WIEDERHOLEN MÜSSEN !!!!!!
L.G. Bezirkspressesprecher des BZÖ Völkermarkt
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