Informationsfreiheitsgesetz
Transparenz wird jetzt großgeschrieben

- Für Anton Napetschnig ist Transparenz sehr wichtig.
- Foto: Gemeinde Diex
- hochgeladen von Robert Glinik
Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt.
BEZIRK VÖLKERMARKT. Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden.
Aus zwei Säulen
Die neue Informationsfreiheit besteht aus zwei Säulen: Zum einen werden Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv im Informationsregister veröffentlicht. Zum anderen gibt es künftig ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, also die Möglichkeit, einzelne Informationen bei staatlichen Stellen anzufragen. Doch was sagen die politischen Vertreter der Gemeinden zum neuen Gesetz? Ist Offenheit und Transparenz wirklich das Gebot des 21. Jahrhunderts oder müssen bestimmte Informationen (unter bestimmten Voraussetzungen) nach wie vor geschützt werden?
Gut vorbereitet
Die Stadtgemeinde Völkermarkt sieht sich sehr gut auf das neue Gesetz vorbereitet. „Die Einhaltung der neuen Bestimmungen sind mit einem deutlichen Mehraufwand für die MitarbeiterInnen in der Verwaltung verbunden“, berichtet Stadtamtsleiterin Sandra Schoffenegger. Selbstverständlich wird die Stadtgemeinde der proaktiven Veröffentlichungspflicht für Dokumente von allgemeinem öffentlichem Interesse unter Wahrung der im Informationsfreiheitsgesetz vorgesehenen Geheimhaltungsgründe und unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes nachkommen. „Anträge von Bürgerinnen und Bürgern werden innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Fristen bearbeitet“, so die Stadtamtsleiterin von Völkermarkt.
Schutzwürdige Interessen
"Zukünftige proaktive Veröffentlichungen sind bereits jetzt durch die Teilnahme an Gemeinderatssitzungen oder das Studium der Sitzungsprotokolle zugänglich. Die häufig geäußerte Forderung nach einer ‚Abschaffung der Amtsverschwiegenheit‘ stellt sich mehr oder weniger als eine Augenwischerei dar, denn der Datenschutz sowie schutzwürdige Interessen müssen gewahrt bleiben, um die Integrität und Vertraulichkeit sensibler Informationen zu gewährleisten“, so FPÖ-Fraktionsobmann Gerald Grebenjak.
Transparenz sehr wichtig
Für Anton Napetschnig ist Transparenz sehr wichtig. In der Gemeinde sind die Protokolle zu den Gemeinderatssitzungen schon seit geraumer Zeit leicht via Webseite oder via App leicht zugänglich. „Obwohl das Interesse eher bescheiden ausfällt, ist uns wichtig, transparent zu sein und den Bürgern die Informationen leicht zur Verfügung zu stellen.“, so Napetschnig. Einzig beim Thema Datenschutz sieht er einen Widerspruch. „Einerseits ist Offenheit wichtig, andererseits muss in bestimmten Fällen der Datenschutz gewahrt bleiben“, so Napetschnig.
Offene Verwaltung
Auch in der Gemeinde Griffen sind Informationen von öffentlichem Interesse den Bürgern leicht zugänglich. "Wir sehen uns als offene, pragmatische Gemeinde", so Müller. Bei Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern sieht Müller einen möglichen Mehraufwand. Für seine Gemeinde hält sich das aber in Grenzen.
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