Urlaubsanspruch von Geringfügigen
Auch geringfügig Beschäftigte haben ebenso wie Teilzeit- oder Vollzeitkräfte Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Nach 25 Dienstjahren sind es sogar sechs Wochen.
Als geringfügig beschäftigt gelten alle Arbeitnehmer, die bis zu 395,31 Euro im Monat verdienen. In Kärnten sind das derzeit rund 21.500 Personen. „So mancher Arbeitgeber hingegen redet Geringfügigen ein, es stünde ihnen kein Urlaub zu“, betont Wohlgemuth von der Arbeiterkammer und verweist auf steigende Anfragen vor allem im Sommer.
Geringfügige unter Druck
Besonders Geringfügigen werden von den Arbeitgebern immer wieder Leistungen vorenthalten, kritisiert die AK. „Aus der täglichen Beratung wissen wir, dass vielen geringfügig Beschäftigten arbeitsrechtliche Ansprüche vorenthalten werden“, berichtet Wohlgemuth. Neben dem Urlaub sind es häufig auch die Pflegefreistellung oder die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Oft werden auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die Abfertigung nicht bezahlt.
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