Kindergarten St. Michael: Ärger um Nachmittagsbetreuung für zwei Integrationskinder

Die Zwillinge Klemens und Rafael Böhm kamen zehn Wochen zu früh auf die Welt | Foto: KK/Privat
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FEISTRITZ OB BLEIBURG (sj). Die Zwillingssöhne von Familie Christian Böhm besuchen heuer das dritte Jahr den Kindergarten in St. Michael ob Bleiburg. „Wir haben uns für diesen Kindergarten entschieden, da wir bis vor eineinhalb Jahren in dieser Gemeinde gewohnt haben und es dort als einziger in der näheren Umgebung eine Integrationsgruppe gibt“, erklärt Böhm. Diese ist für die Zwillinge wichtig, da sie zehn Wochen zu früh geboren wurden und Verzögerungen in der Entwicklung aufweisen.
Die Vormittagsbetreuung bis 13 Uhr war ausreichend, bis Mutter Lidija Kristof-Böhm vor einem Jahr wieder ganztags zu arbeiten begann. Nachmittags gab es keine Betreuerin für die Integrationsgruppe.

"Kinder nicht aus Freundesverband reißen"

Die reguläre Kindergartengruppe wird bis 17 Uhr betreut. „Es wurde uns dann ermöglicht, die Zwillinge nachmittags bis 15:30 Uhr in diese Gruppe zu geben, da sie sich relativ gut entwickeln“, so Böhm. Bezahlt wurde nun der Ganztages-Tarif für externe Kinder, da die Böhms mittlerweile in die Gemeinde Bleiburg gezogen waren: „Doch wir wollen unsere Kinder nicht aus einem bestehenden Freundesverband reißen. Zudem ist es die einzige Integrationsgruppe in der Umgebung, die auch weitere Kinder aus anderen Gemeinden besuchen.“

Wer haftet?

Nun passierte heuer im Sommer das tragische Unglück im Freibad Bleiburg, bei dem ein Kind aus dem St. Michaeler Kindergarten beinahe im Nichtschwimmer-Becken ertrank. „Seit diesem Vorfall sind alle hoch sensibilisiert, was Haftungen betrifft“, erklärt der Feistritzer Bürgermeister Hermann Srienz. Aus diesem Grund sei auch eine weitere Betreuung der Zwillinge am Nachmittag nicht möglich: „Die gesonderte Betreuung, die in der Integrationsgruppe gesetzlich notwendig ist, gibt es nur am Vormittag. Wer hält den Kopf hin, wenn am Nachmittag etwas passiert?“

"Gesetzlich nicht gedeckt"

Srienz versteht das Anliegen von Familie Böhm, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit, die Kinder länger betreut wissen will: „Wir wollen niemandem etwas Böses, aber es ist gesetzlich nicht gedeckt und daher nicht möglich.“
Eine Sonderpädagogin ganztägig in den Kindergarten St. Michael zu holen, ist für den Bürgermeister nicht gerechtfertigt: „Die Kinder sind wohnhaft in der Gemeinde Bleiburg. Warum sollen wir für die Kosten aufkommen? Das würde sich auch auf die Kindergarten-Beiträge auswirken.“

Gleiche Chancen?

Böhm dazu: „Der Leitsatz der Inklusion lautet: Gleiche Chancen für alle Kinder. Wir sind der Meinung, dass nicht die Eltern eine Lösung finden müssen, sondern die Verantwortlichen. Bei einer Gemeinde mit Budgetüberschuss kann ich als Elternteil erwarten, dass eine Nachmittagsbetreuung auch in der Integrationsgruppe gewährleistet ist.“
Ein weiteres aktuelles Haftungsthema betrifft die Aufsperrzeiten bei Volksschulen.

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