Einkommensgrenze hinaufgesetzt
Wohnbeihilfe Teuerung angepasst

Foto: unsplash/Alexander Dummer

In Vorarlberg wurde die Wohnbeihilfe deutlich erhöht und die Einkommensgrenze, bis zu der die Wohnbeihilfe bezogen werden kann, hinaufgesetzt

Die aktuelle Entwicklung der Wohnkosten und die Teuerung stellen viele Haushalte vor besondere Herausforderungen. Deshalb wurde die Wohnbeihilfe als eine wichtige Säule in der Wohnbaupolitik des Landes Vorarlberg seit 1. Juli 2022 nicht nur für Neuanträge, sondern auch für laufende Ansprüche – dies unbürokratisch und von Amts wegen - wesentlich verbessert.

Anhebung um rund 30 Prozent

Ein Vergleich der Auszahlungen an Wohnbeihilfen in den Monaten Juni 2022 und Juli 2022 zeigt eine durchschnittliche Anhebung dieser wichtigen Wohnkostenunterstützung um etwa 30 Prozent: Wurden im Juni knapp 2,3 Millionen Euro an Wohnbeihilfe ausbezahlt, waren es im Juli gut 3 Millionen Euro. Landesrat Tittler:

„Durch die ebenfalls vorgenommene Anpassung der Einkommensgrenze sind deutlich mehr Personen anspruchsberechtigt."

Dieser Effekt wird sich erst zeitverzögert bis Jahresende einstellen. Budgetär wird entsprechend vorgesorgt und im Jahr 2023 mit Mehrausgaben in Höhe von zusätzlich rund 12 Millionen Euro gerechnet. Dann werden 41 Millionen Euro für die Wohnbeilfe bereitgestellt.

„In vielen Rückmeldungen und persönlichen Gesprächen zeigt sich, wie wichtig und notwendig die Unterstützung der Bevölkerung durch die Wohnbeihilfe zur Bewältigung der Wohnkostenbelastung ist“, betont Landesrat Tittler.

Informationen, Formulare und einen unverbindlichen Wohnbeihilfe-Rechner gibt es auf der Homepage des Landes unter.

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