Auch nach dem Tod Leben gerettet
40 Prozent aller österreichischen Organspender stammen aus Vorarlberg

Foto: Dietmar Mathis
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13 Spender in Vorarlberg haben 2020 nach ihrem Tod Leben gerettet

Vergangenes Jahr ist am Landeskrankenhaus Feldkirch erstmals damit begonnen worden, Spenderorgane auch nach dem Tod durch Herzstillstand (DCD = Donation after Cardiac Death) routinemäßig zu entnehmen.
Ein bedeutender Schritt in einem äußerst sensiblen Bereich. Jahrelange Vorbereitungen und interdisziplinäre Schulungen des medizinischen und pflegerischen Personals sind ihm vorausgegangen. Bislang war in Vorarlberg fast ausschließlich die Organentnahme nach Hirntod (DBD = Donation after Brain Death) üblich. Die zusätzliche Möglichkeit der Organspende nach Herztod hat sich weltweit bereits bewährt. Seit in Österreich der Oberste Sanitätsrat 2013 nun ganz klar definierte Richtlinien dafür empfohlen hat, hat auch das LKH Feldkirch damit begonnen, sich darauf vorzubereiten.

40 Prozent aller österreichischen Organspender stammen aus Vorarlberg

13 Spender in Vorarlberg haben 2020 nach ihrem Tod Leben gerettet. Ihre Organe konnten erfolgreich transplantiert werden, teils haben sie gleich mehreren Patient geholfen (gespendet werden können zwei Nieren, die Leber, das Herz, die Lunge und die Bauchspeicheldrüse). Konkret waren es in Vorarlberg sieben DBD-Spenderund - erstmals - sechs DCD-Spender. Damit stammen 40 Prozent aller österreichischen Organspender, die nach einem Herzstillstand verstorben sind, aus Vorarlberg.

Transplantation

„Bei uns in Vorarlberg werden die Organe für Spenden entnommen, also explantiert, aber nicht in den Körper der Empfänger transplantiert“, erklärt Wolfgang List. „Jene Vorarlberger, die aufgrund schwerwiegender Erkrankungen auf ein Spenderorgan warten, werden aber bei uns vor- und nachbetreut.“ Das nächstgelegene Transplantationszentrum befindet sich in der Universitätsklinik Innsbruck. Insgesamt gibt es in Österreich vier Zentren, in denen Organtransplantationen durchgeführt werden.

Das Widerspruchsrecht

In Österreich gilt - anders als etwa in Deutschland und in der Schweiz - die sogenannte Widerspruchsregelung. Das heißt, wer nicht möchte, dass seine Organe nach dem Tod gespendet werden, der muss das zu Lebzeiten aktiv ablehnen. Entweder schriftlich oder mündlich vor Zeugen. Wer ganz sicher gehen will, lässt sich in das Widerspruchsregister eintragen. Die Widerspruchslösung gilt nicht nur in Österreich, sondern unter anderem auch in Frankreich, Schweden und Ungarn.

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