Antrag stellen und Zuschuss abholen
Erhöhter Familienzuschuss

Erhöhter Familienzuschuss kann ab 1. Oktober beantragt werden | Foto: pixabay
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Damit das Leben leistbar bleibt, investiert das Land Vorarlberg zusätzliche 20 Millionen Euro für verbesserte Wohn-, Familien- und Sozialleistungen.

Der Familienzuschuss wurde deutlich angehoben, zugleich gibt es aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten eine einmalige zusätzliche Auszahlung des Familienzuschusses für alle Beziehenden im Oktober. Mit einer neuen Gewichtung liegt der Fokus verstärkt auf (jungen) Paaren mit ein bis drei Kindern.

„Familien mit Kindern sind von den derzeit steigenden Preisen besonders stark betroffen. Deshalb ist es unser erklärtes Ziel, diese Familien mit dem verbesserten Familienzuschuss noch stärker zu entlasten“

, erklärt Landeshauptmann Markus Wallner.

Ab 1. Oktober kommt der verbesserte Familienzuschuss quasi mit Schulbeginn zum Tragen: der Mindestzuschuss wird von 51 auf 150 Euro angehoben, also verdreifacht. Der Höchstzuschuss wird um fast 20 Prozent erhöht, von aktuell 505,50 auf 600 Euro. Der Fokus lag in den vergangenen Jahren stark auf Alleinerziehenden und kinderreichen Familien. Hier werden – mit Blick auf die gegebenen Familienstrukturen der jungen Familien in Vorarlberg – entsprechende Anpassungen vorgenommen. Mit einer neuen Gewichtung sollen insbesondere (junge) Paare erreicht werden, die ein bis drei Kinder haben. „Mit dem Familienzuschuss haben wir ein allseits bekanntes und bewährtes Instrument gezielt überarbeitet. Ab 1. Oktober werden die Zuschussbeziehenden davon profitieren. Es rentiert sich, den Zuschuss abzuholen und einen Antrag zu stellen“, betont Landeshauptmann und Familienreferent Markus Wallner.

Doppelter Familienzuschuss im Oktober 2022

Darüber hinaus wird es aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten im Oktober 2022 eine einmalige zusätzliche Auszahlung des Familienzuschusses für alle Beziehenden geben, kündigt Wallner an. Dies betrifft ca. 400 Kinder bzw. Familien.

Vorarlberger Familienzuschuss – Erhöhte Fördersätze

Vorarlberg war Anfang 1988 das erste Bundesland, das einen Familienzuschuss eingeführt hat. Seither wurden die Vorarlberger Familien über dieses Förderinstrument mit insgesamt weit über 100 Millionen Euro unterstützt. Über die Jahre wurde der Familienzuschuss durch zahlreiche Verbesserungen und Anpassungen stetig weiterentwickelt. Sowohl bei den Einkommensgrenzen als auch bei der Höhe der Zuschüsse liegt Vorarlberg österreichweit an der Spitze. Im Jahr 2021 wurde er in 1.068 Fällen ausbezahlt, in Summe 2,63 Millionen Euro. Derzeit beträgt der Zuschuss für zwei Drittel der Beziehenden über 400 Euro monatlich.

Auswirkungen des erhöhten Familienzuschusses

Beispiel 1: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind mit einem
Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in
Höhe von 481,90 Euro monatlich (bisher 202,80 Euro).

Beispiel 2: Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern und einem
Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in
Höhe von 543,60 monatlich (bisher 275,70 Euro).

Beispiel 3: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern mit einem
Familieneinkommen von netto 2.000 Euro erhält künftig einen Familienzuschuss in
Höhe von 600 Euro monatlich (bisher 505,50 Euro).

Erhöhter Familienzuschuss kann ab 1. Oktober beantragt werden | Foto: pixabay
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Antragsstellung

Der Antrag auf den Familienzuschuss muss beim Wohnsitz-Gemeindeamt eingebracht werden. Antragsformulare, Informationen sowie ein unverbindlicher Familienzuschuss-Rechner sind unter www.vorarlberg.at/familienzuschuss abrufbar. All jene, die aktuell schon einen Familienzuschuss beziehen, müssen keine neuerlichen Anträge stellen. Diese werden zum 1. Oktober 2022 automatisch auf die neuen Regelungen umgestellt.

Das Vorarlberger Paket sei treffsicher, ausgewogen und nachhaltig in der Wirkung, so Wallner. „Die Erhöhung und Ausweitung der Wohnbeihilfe ist bereits Anfang Juli in Kraft getreten und zeigt Wirkung. Neben dem Familienzuschuss folgt ebenfalls im Oktober eine Erhöhung des Heizkostenzuschusses – und am 1. Jänner 2023 treten erhöhte Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe in Kraft“, erinnert der Landeshauptmann.

Erhöhter Familienzuschuss kann ab 1. Oktober beantragt werden | Foto: pixabay
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