Pflegerinnen verfütterten lebende Hasen an Wölfe

Richter Markus Grünberger beim Prozess. | Foto: Probst
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MOSTVIERTEL. „Die kriegt das Schreien der Hasen bis heute nicht raus“, empörte sich die Schwester einer 19-jährigen Tierpflegerin vor dem Gerichtssaal in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit anderen Personen auf das Ende des Prozesses gegen ihre Schwester, deren ehemaliger Kollegin, die als Lehrling arbeitet, und den Geschäftsführer eines Tierparks wartete.
Richter Markus Grünberger war dem Antrag der Verteidigerin der zweiten Tierpflegerin im Hinblick auf deren Alter, zum fraglichen Zeitpunkt sei diese erst 17 Jahre alt gewesen, auf Ausschluss der Öffentlichkeit nachgekommen. Die Emotionen der Anwesenden, die nach den Stellungnahmen der Verteidiger den Saal verlassen mussten, gingen entsprechend hoch.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner warf den Angeklagten vor, lebendige kleine Hasen den Wölfen und Luchsen des Tierparks zum Fraß vorgeworfen zu haben, wobei die beiden Frauen einer entsprechenden Weisung des Geschäftsführers nachgekommen seien. Wie die 19-Jährige nach dem Prozess erklärte, sei dieses Vorgehen verboten, zumal die Tiere im Gehege nicht auf Jagd trainiert seien, sondern von den Raubtieren eher zu Tode gequält würden. Ihre Mandantin habe zunächst den Anweisungen ihres Chefs Folge geleistet, nach ihrem Lehrabschluss jedoch den Schritt zur Meldung beim Magistrat gewagt, obwohl sie wusste, dass dies auch Konsequenzen für sie nach sich ziehen werde, erläuterte Verteidigerin Regina Krahofer die Situation der 19-Jährigen, die kurz nach der Anzeige fristlos entlassen worden sei.
„Meine Mandantin hat sich entschlossen, heute die Wahrheit zu sagen und bekennt sich schuldig“, lautete das Statement der Verteidigerin des Lehrmädchens. Die angehende Tierpflegerin gab die Verfütterung der lebenden Tiere zu, bestätigte jedoch nicht, dass die Weisung seitens der Geschäftsführung erteilt worden sei.
„Es geht darum, den Chef schlecht zu machen“, erklärte hingegen der Verteidiger des Geschäftsführers Ludwig Redtensteiner. Sein Mandant bekenne sich nicht schuldig, so der Anwalt, der darüber hinaus zu der Causa nichts sagen wollte.
Während für die beiden Tierpflegerinnen der Prozess mit einer Diversion in Form einer einjährigen Probezeit endete, muss der Geschäftsführer für eine fortgesetzte Verhandlung zur Einvernahme weiterer Zeugen bis August warten.

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