Mountainbiken im Wald ist ein Streitthema

Vier Prozent des gesamten Forststraßennetzes in OÖ können legal von Mountainbikern befahren werden. | Foto: Daxiao_Productions/panthermedia
  • Vier Prozent des gesamten Forststraßennetzes in OÖ können legal von Mountainbikern befahren werden.
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WELS-LAND. Moutainbiken erfreut sich in Oberösterreich großer Beliebtheit. Auf der Suche nach geeigneten Strecken fällt die Wahl der Sportler naturgemäß oft auf Forststrecken und Privatstraßen in Wäldern. Diese sind jedoch grundsätzlich nicht für das Befahren mit Rädern gedacht. Freigegebene Strecken sind mit Schildern gekennzeichnet. Dafür benötigt es einen Benützungsvertrag zwischen dem Grundeigentümer auf der einen und einer Gemeinde oder einem lokalen Tourismusverband auf der anderen Seite. Für Peter Jungreith-#+mair vom Tourismusverband Wels stand einer Offensive für mehr Mountainbike-Strecken in Wäldern in Wels-Land bisher die ungeklärte Haftungsfrage im Wege. "In Tirol und Salzburg gibt es zum Beispiel klare Regelungen, in Oberösterreich noch nicht."

Unterschiedliche Reaktionen

So sieht das auch Georg Berndorfer, Geschäftsführer des Welser Fahrradgeschäfts 4Sports. "Es gibt prinzipiell viele Wegerl, auf denen man fahren könnte. Die meisten werden geduldet. Ausgeschilderte Mountainbiketouren gibt es aber nur wenige." Vergleichsweise gut haben es Mountainbiker in Wels-Land laut Berndorfer beispielsweise in Krenglbach. Auch für den leidenschaftlichen Mountainbiker ist die mögliche Haftung des Grundbesitzers für Unfälle das größte Problem. "Viele sind freundlich, wenn man langsam fährt und gesittet ist. Andere Großgrundbesitzer lassen einen aber durch einen Detektiv ausforschen und erstatten Anzeige. Fährt man querfeldein und verjagt das Wild, gefällt das dem Grundbesitzer und der Jägerschaft natürlich nicht. Aber wenn ich auf dem Weg bleibe, verstehe ich sie nicht. Denn Mountainbiker lassen weniger Mist liegen als Fußgänger." Die Landwirtschaftskammer OÖ und die OÖ Tourismus GmbH sind bemüht, das Haftungsproblem zu lösen. Sie arbeiteten zwei neue Musterverträge aus. In der unentgeltlichen Version geht die Wegehalterhaftung vom Grundeigentümer auf den Vertragspartner über. Die entgeltliche Version sieht die Haftung weiterhin beim Grundbesitzer, sofern dieser einen Unfall durch die unordentliche Präparierung der Strecke verursacht. Laut Landwirtschaftskammer springe in vielen Fällen ohnehin die durch die OÖ Tourismus GmbH abgeschlossene allgemeine Wegehalterhaftpflichtversicherung ein.

"Nur bedingt tauglich"

Angst vor der Haftung haben viele Grundbesitzer scheinbar dennoch. Viele dürften sie nicht kennen. Beispielsweise fordert die SPÖ OÖ eine Wegehalter-Versicherung des Landes OÖ, ohne das Modell der OÖ Tourismus GmbH zu kennen. Darauf angesprochen, meint Pressesprecher Andreas Ortner, die Musterverträge seien "nur bedingt tauglich", da sie das Problem der Wegehalterhaftung nur verschieben. Die Versicherung der Tourismus GmbH findet er prinzipiell gut. Jedoch fordert die SPÖ OÖ aufgrund höherer finanzieller Flexibilität den Einstieg des Landes.

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