AMS fördert Lehrausbildung
Wenn Sie Lehrling suchen, können Sie das Förderungsangebot des Arbeitsmarkservice (AMS) in Anspruch nehmen. Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung erhalten.
Diese Förderung können Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen
an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden, erhalten. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Lehrstellensuchende die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung, Erwachsenen (über 18-jährigen), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann.
Förderungen
Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil (unter 18 Jahre) -> 330 Euro -> 12 Monate
Benachteiligte Lehrstellensuchende -> 200 Euro -> 12 Monate
Integrative Berufsausbildung (Lehre mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation) -> 200 Euro ->24 Monate
Personen über 18 Jahre -> Einzelvereinbarung
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