"Ein Testament bedeutet nicht den unmittelbaren Tod"
Die Raiffeisenbank Wels informierte über Neuerungen im Erbrecht.
WELS. „Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, was passiert wenn etwas passiert?“ – eigenartige Frage meinten die knapp 120 Kunden der Welser Bankstellen der Raiffeisenbank Wels anfangs, doch wurden Sie während der Ausführungen von Notar Markus Seidl eines besseren belehrt. Der Experte berichtete von seinen Erfahrungen bei Erbangelegenheiten und stellte fest, dass sich zu wenige Österreicher diese Frage rechtzeitig stellen. „Ein Testament zu verfassen, bedeutet nicht gleichzeitig den unmittelbaren Tod – vielmehr eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Erbe“ so der Notar.
Zahlreiche Änderungen seit 2017
Neben den neuen Regelungen zum Pflichtteil, ist die automatische Aufhebung von Testamenten durch Scheidung ein Beispiel der zahlreichen Änderungen der neuen Erbrechtsregelungen seit dem Jahr 2017. „Die zahlreichen Anmeldungen zu dieser Veranstaltung und die vielen Fragen an den Experten, sind Beweis dafür, dass wir bei unseren Kunden einen Nerv getroffen haben“, so Prok. Günter Stahrl, der stellvertretend für die vier Bankstellen in Wels durch den Abend führte.
Vorstandsvorsitzender Dir. Günter Stadlberger zeigte sich nach der Veranstaltung sehr zufrieden „Unsere Aufgabe ist es, unsere Kunden finanziell erfolgreicher zu machen. Dazu gehören Infoabende wie dieser, um über aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Regelungen zu informieren und Netzwerke für unsere Kunden herzustellen. Aufgrund der vielen Nachfragen wird die Veranstaltung noch vor dem Sommer 2018 wiederholt.
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