GmbH oder Einzelunternehmen? Ein Beratertipp von Best Step - Wels
Wann Umwandlung?
Wann Einbringung?
Verschiedenste Umstände (insbesondere die Hereinnahme von Partnern, Haftungsfragen oder Änderungen im Bereich des Steuerrechts) erfordern die regelmäßige Überprüfung, ob die ursprünglich gewählte Rechtsform ihres Unternehmens noch optimal ist. Neben der Höhe der Besteuerung laufender Unternehmensgewinne können für eine Einbringung des Einzelunternehmens in eine GmbH insbesondere die daraus resultierende Haftungsbeschränkung für den Gesellschafter, sowie die Trennung von Gesellschaft und Gesellschafter und damit die Möglichkeit, Verträge miteinander abzuschließen (z.B. Mietverträge) sprechen. Die Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen sollte dem gegenüber bei Verringerung des Unternehmensumfanges und daraus resultierender Reduktion des erzielten Unternehmensgewinnes in Erwägung gezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass mit einer Umwandlung sämtliche bestehenden oder drohenden Haftungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unmittelbar auf den Unternehmer übergehen. Die rechtlichen Konsequenzen jeder Rechtsformänderung sollten daher vorab einer genauen Prüfung unterzogen werden.
Infos unter: 07242 67354, stefan.weidinger@holme.at oder www.beststep.at
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