Jetzt noch den Handwerkerbonus sichern
Ein großer Vorteil für KonsumentInnen und UnternehmerInnen ergibt sich mit dem heuer beschlossenen Gesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen.
WELS. „Das ist eine gute Maßnahme, um die Handwerksbetriebe in den Regionen zu stärken und die Menschen dazu zu animieren, Reparaturen und Renovierungen voranzutreiben“, ist der Welser Abgeordnete zum Nationalrat Franz Kirchgatterer, überzeugt. Er sieht darin auch eine Chance, Arbeitsplätze zu sichern und die Möglichkeit für die Menschen, den Wert ihres Wohnraumes im Hinblick auf die Bausubstanz zu stabilisieren oder zu erhöhen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in der Höhe von 20 Prozent der förderbaren Kosten und wird für Arbeitsleistungen in den Bereichen Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum gewährt, der vom Förderungswerber selbst bewohnt werden muss. Maximal 3000 Euro an förderbaren Kosten können geltend gemacht werden, was einen maximal ausschöpfbaren Betrag von 600 Euro ergibt. Darin inkludiert sind Arbeits- und Fahrtkosten, jedoch keine Materialkosten. „Ganz wichtig ist, dass der Förderwerber noch vor Vergabe der Auftragsarbeiten mit einer Bausparkasse Kontakt aufnimmt und wichtige Details abklärt, denn die österreichischen Bausparkassen wickeln die Rückvergütung des Handwerkerbonus ab“, weist Kirchgatterer auf notwendige Schritte hin.
Das Budget dafür wurde für 2014 mit 10 Mio. Euro und für 2015 mit 20 Mio. Euro gedeckelt. Für das heurigen Jahr befinden sich noch 40 Prozent der Mittel im Fördertopf.
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