Richtlinien für Kinder- und Jugendhilfe überarbeitet

Es befinden sich derzeit 85 Kinder in Wels in der "vollen Erziehung". Insgesamt werden etwa 400 Kinder betreut. | Foto: panthermedia/matchframe
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WELS. Leistungen wie Reisepasskosten, Zahlung eines Strafmandates, Meisterprüfung, Zahnspangen und Kautionen liegen künftig nicht mehr in der Verantwortung der Stadt Wels. In einer Prüfung des Bereichs der Kinder- und Jugendhilfe durch den Stadtrechnungshof wurde festgehalten, dass diese Leistungen keinen erzieherischen Hintergrund besitzen und somit nicht mehr bei der Verwendung der frei verfügbaren Mittel der Jugendhilfe berücksichtigt werden dürfen. Die Stadt Wels mit eigenem Statut ist gesetzlich für Maßnahmen der vollen und der unterstützenden Erziehung zuständig. Ein Jugendlicher in der vollen Erziehung kostet inklusive Heimaufenthalt und Betreuung zwischen 4000 und 6000 Euro monatlich. Derzeit befinden sich 85 Kinder in der "vollen Erziehung". Die Kinder- und Jugendhilfe wendet im Jahr etwa zehn Millionen Euro auf, um Familien in belastenden Familienverhältnissen zu helfen, für die volle Erziehung aufzukommen und unterstützende Hilfe zu leisten. Sie betreut durchschnittlich 400 Kinder.

"Haarsträubend"

Das Land OÖ hat mehrere Leistungen aus dem Tagsatz verabschiedet. Daher sah der Stadtrechnungshof die Streichung einiger Leistungen als notwendig an. "Die sozialen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe werden uns in den nächsten Jahren noch viel beschäftigen. Daher ist es für uns als Stadt und für die Mitarbeiter besonders wichtig, Richtlinien als Entscheidungsgrundlage zu schaffen", meint Vizebürgermeisterin Christa Raggl-Mühlberger. "Die Kinder- und Jugendhilfe muss langfristig finanzierbar bleiben. Zahlungen von Strafmandaten und Co. haben in der Kinder- und Jugendhilfe nichts verloren", ergänzt Stadtrat Peter Lehner. Anders sieht dies SP-Vizebürgermeisterin Silvia Huber. Sie bezeichnet das Argument, die gestrichenen Leistungen hätten keinen erzieherischen Hintergrund, als "haarsträubend".

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