Bürgerbefragung: Verstoß gegen den Datenschutz

Mit ihrem Vorgehen bei der Bürgerbefragung soll die Stadt gegen den Datenschutz verstoßen haben. | Foto: jannystockphoto/panthermedia.net
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WELS. In einem Bescheid der Datenschutzbehörde heißt es diesbezüglich, dass es rechtswidrig sei, sich Daten aus dem Melderegister zu besorgen, um die Bürger gezielt anschreiben zu können. Das Melderegister könne nur für Auskünfte, die an alle Bürger ergehen, herangezogen werden. Die Stadt schrieb letztes Jahr allerdings gezielt österreichische Staatsbürger über 16 Jahre an. "Wir bleiben bei unserer bisherigen Rechtsmeinung. Bei vergleichbaren Modellen anderer Städte wurden die Bürger auch per Zufallsprinzip über das Melderegister angeschrieben", entgegnet Bürgermeister Andreas Rabl. Ohne den Zugriff auf das Melderegister hätte es keine Möglichkeit gegeben, die Bürger zu kontaktieren. Zum Vorwurf des gezielten Anschreibens meint Rabl: "Unter 16-Jährige dürfen nicht wählen, können zum Teil auch nicht lesen, warum hätte ich diese Personen zur Bürgerbefragung einladen sollen?"

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