Das ASVG – 60 Jahre und allgegenwärtig!
Vor 60 Jahren, am 1. Jänner 1956, ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz in Kraft getreten.
Das ASVG und seine Weiterentwicklungen gelten als das Fundament des Sozialstaats und haben wesentlich zum sozialen Frieden und dem damit verbundenen ökonomischen Aufstieg Österreichs beigetragen. Zum 60. Geburtstag des ASVG luden das Parlament, das Sozialministerium und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zu einem Festakt im Plenarsaal des Parlaments. Der Grundstein für soziale Sicherheit, wie eine gesicherte Pension im Alter, die Absicherung im Krankheitsfall und bei Unfällen sowie der freie Zugang zu allen medizinisch notwendigen Leistungen, wurde in diesem Gesetz verankert.
Bundespräsident Dr. Heinz Fischer legte in seiner Festansprache ein klares Bekenntnis zur bestehenden Pflichtversicherung und zum Umlageverfahren ab. „Das Modell des Umlageverfahrens sei auch heute noch ein Netz für die Zukunft. Es trage dazu bei ein menschwürdiges Dasein abzusichern“, so Fischer.
Für Mag. Martin Schaffenrath, stellv. Vorsitzender des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, beruht der Erfolg Österreichs auf dem Prinzip der Solidarität. „Für den Ausgleich zwischen Alten und Jungen, Gesunden und Kranken sorge das ASVG. Das Gesetz bringt zudem soziale Stabilität und Sicherheit“, so Schaffenrath abschließend.
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