Land setzt Impulse im ländlichen Raum

LHStv. und Agrarreferent Josef Geisler | Foto: Land Tirol
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25 Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsverfahren sind derzeit in Tirol in Arbeit, bei denen zur Verfahrensabwicklung baulichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Die dafür anfallenden Investitionskosten setzen sich aus Interessentenbeiträgen und öffentlichen Mitteln zusammen. Mit einer kräftigen Finanzspritze des Landes Tirol können die Grundzusammenlegungen nun wesentlich zügiger abgewickelt werden: 450.000 Euro nimmt die Tiroler Landesregierung im Rahmen des Impulspakets Tirol dafür in die Hand.
„Die eingesetzten öffentlichen Mittel kommen nicht nur der Landwirtschaft zu Gute, sondern sind auch umfassende Investitionen in den ländlichen Raum“, betont LHStv Josef Geisler. Als Beispiele nennt der Agrarreferent den Erhalt der Kulturlandschaft, die Nutzung der Wirtschaftswege als Spazier- und Wanderwege oder Maßnahmen für den Umwelt- und Hochwasserschutz.

30.000 Euro für Götzens

Der Großteil der Mittel wird zur Beschleunigung des Zusammenlegungsverfahrens Thaurer Felder im Bezirk Innsbruck Land eingesetzt. 30.000 Euro fließen in das Zusammenlegungsverfahren Unteres Feld in Götzens, das baulich noch in den Kinderschuhen steckt. Durch die zusätzlichen Mittel startet die Umsetzung bereits im Herbst 2015 anstatt im Frühjahr 2016.
Die baulichen Maßnahmen werden durchwegs von heimischen Firmen abgewickelt. Zusätzlich werden von den Zusammenlegungs- bzw. Flurbereinigungsgemeinschaften heimische Arbeitskräfte als Bauleitung und für Handarbeitsleistungen eingesetzt. „Somit ist gewährleistet, dass die zusätzlichen Budgetmittel in den regionalen Wirtschaftskreislauf fließen und Arbeitsplätze sichern. Durch den ergänzenden Einsatz von Interessentenmitteln wird ein verstärkter Impuls für die Tiroler Wirtschaft erzielt“, verweist LHStv Geisler auf den Mehrwert dieser Maßnahme.

Zur Sache

Zersplitterter land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz wird durch Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren (nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1996) neu eingeteilt und erschlossen. Zusammenlegungen sind größere Verfahren, die mit Verordnung eingeleitet werden, Flurbereinigungen sind kleinere Verfahren, die mittels Bescheid eingeleitet werden. Im Rahmen von Zusammenlegungen und Flurbereinigungen können auch Nachteile beseitigt werden, die durch Maßnahmen im öffentlichen Interesse, wie Straßen, Radwege, der Schaffung von Bahnstrecken, Gewerbegebieten, Gewässern, Windschutzhecken, Lawinenschutzdämmen, Retentionsflächen usw., entstanden sind. Ziel der Grundzusammenlegung ist eine umweltverträgliche Landwirtschaft, die auch nach ökologischen Gesichtspunkten gestaltet wird.

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