Abholzung
Baum-Schlägerungen in der Lichtenstein-Au

- Entlang der großen Tulln.
- Foto: Privat
- hochgeladen von Katharina Gollner
Die Abholzung entlang des Laabenbaches und Radweges zwischen Neulengbach und St. Christophen beschäftigt die Neulengbacher und wirft die Frage nach dem Warum auf.
NEULENGBACH (pa). Bei dem Waldstück handelt es sich um einen Privatgrund von Gundakar von und zu Lichtenstein. Harald Bogendorfer, Förster der Lichtenstein´schen Gutsverwaltung dazu: "Es handelt sich um eine forstwirtschaftliche Nutzung. Der Grund dafür ist, dass für den Radweg als auch für die Straße Gefahr im Verzug ist. Gerade jetzt ist der Radweg stark frequentiert. Die Alternative wäre, diesen über den Sommer großräumig zu sperren."
„Die Forstgesetze sind diesbezüglich eindeutig. In dem besagten Stück Wald gab es abgestorbene Bäume und Teile von Bäumen, die eine Gefahr darstellten. Der Waldbesitzer haftet im Falle eines Schadens, was die Schlägerung Notwendig machte. Bei den besagten Bäumen handelt es sich größtenteils um Fichten, die im Augebiet auch nicht den optimalen Standplatz haben. Es handelt sich um eine eine forstwirtschaftliche Nutzung und nicht um eine Rodung, dh es werden wieder Bäume nachgepflanzt", so Bogendorfer.
Anrainer
„Auf der Hainfelderstratße, bei dem kleinen Parkplatz waren sichtbar tote Bäume zu erkennen. Deshalb haben wir dort schon seit längerem keine Auto mehr abgestellt.“, bestätigt auch die Anrainerin Sabine Engelmaier-Zinner.
„Das Gebiet ist derzeit gekennzeichnetes Sperrgebiet und stehen gelbe Tafeln, dass das Betregen verboten ist. Trotzdem halten sich immer wieder Leute darin auf. Dies wird leider viel zu wenig ernst genommen und immer wieder wird das Gebiet von Kindern und auch Erwachsenen betreten. Das ist extrem gefährlich um nicht zu sagen es ist eine tödlich ernst zu nehmende Gefahr. Es können zum Beispiel noch Äste und Baumteile oben hängen. Auch ein grüner Baum, der optisch gesund wirkt, kann krank und gefährlich sein. Derzeit gibt es zum Beispiel das Problem der Wurzelfäule bei der Esche, wo Teile abfallen können, obwohl der Baum außen gesund aussieht. Von der Forstwirtschaft wird ausdrücklich gebeten, sich an das Betretungsverbot des gekennzeichneten Gebietes zu halten und die Gefahr nicht zu unterschätzen.“, so Bogendorfer.
Dass es derzeit zahlreiche Nistplätze für Vögel gibt ist natürlich bekannt. „Das ist natürlich ein Thema, dem normalerweise auch Rechnung getragen wird. Bei Gefahr im Verzug steht das Menschenleben jedoch im Vordergrund. Bei der Schlägerung von Bäumen spielen immer mehrere Faktoren eine Rolle. Ein vom Borkenkäfer befallener Baum muss auch zum Zeitpunkt des Larvenstadiums geschlägert werden und nicht wenn er bereits geschlüpft ist, auch wenn das für andere Tierarten der bessere Zeitpunkt wäre.“, so Bogendorfer.
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