Wienerwald
BH St. Pölten: Waldbrandverordnung ist wieder in Kraft
In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes St. Pölten besteht auf Grund der anhaltenden Trockenheit eine erhöhte Waldbrandgefahr!
WIENERWALD. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten eine Waldbrandverordnung erlassen. Demnach ist das Rauchen, jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer in allen Waldgebieten und in Waldrandnähe verboten.
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Zi. 17 Forstgesetz 1975 mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Wochen bestraft.
- Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
- Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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