Landesgericht St. Pölten
Verdächtiger Drahtzieher einer Schlepperbande freigesprochen
Der in einem Schlepperprozess angeklagte Verdächtige wurde vom Schöffensenat frei gesprochen.
ST.PÖLTEN/ALTLENGBACH. Zu dünn war die Beweislage gegen einen 46-jährigen Pakistani, dem der St. Pöltner Staatsanwalt Leopold Bien das Verbrechen der Schlepperei zur Last legte, nachdem er von dem bereits im Jänner 2016 verurteilten Schlepper Vaclav T. als Kopf einer kriminellen Vereinigung belastet worden war.
37 Flüchtlinge in abgeriegeltem Lieferwagen
Ende Juli 2015 fuhr T. mit einem Kleintransporter von Tschechien nach Ungarn, wo in seiner Abwesenheit 37 afghanische und iranische Flüchtlinge, darunter auch mehrere Kinder, in den Laderaum des Fahrzeugs gepfercht wurden, die er über Österreich nach Deutschland bringen sollte. Er wusste über seine heiße Fracht Bescheid. Nach mehrstündiger Fahrt bei extremer Hitze in dem abgeschlossenen Lieferwagen, ohne Sitzvorrichtung, minimaler Belüftung und ohne Licht kam es aufgrund der Sauerstoffknappheit zu massiven Atembeschwerden. Die Geschleppten lösten daher Dichtungen aus der Türe und klopften verzweifelt gegen die Wand der Fahrerkabine. Auf der Autobahn im Gemeindegebiet von Altlengbach blieb das Fahrzeug wegen eines technischen Problems liegen. T. forderte seine Passagiere auf, sich hinter einer Lärmschutzwand zu verstecken. Der Fahrer eines Abschleppdienstes alarmierte schließlich die Polizei.
Drahtzieher namens "Wicki"
In seiner Aussage behauptete T., dass ein Mann mit Spitznamen „Wicki“ sowohl für Organisation, als auch für Finanzen zuständig sei, ein, im November 2019 bereits rechtskräftig freigesprochener Komplize sorge für den Nachschub an Fahrern. Die Abwicklung eines Fahrzeugankaufs durch den Pakistani schien ein weiteres Indiz für die Schuld des Angeklagten zu sein.
Dieser bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. „Zu Recht“, wie Verteidiger Josef Gallauner erklärte. Sein Hauptargument: Der Belastungszeuge habe den Angeklagten auf einem Foto nicht als jenen „Wicki“ identifiziert, der als Drahtzieher ins Visier der Justiz geraten sei.
Der Schöffensenat fällte einen Freispruch, der nach Zustimmung des Staatsanwalts auch bereits rechtskräftig ist.
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