Bespitzelung von Ärzten und Patienten ist Armutszeugnis für Sozialversicherung
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) lehnt die im geplanten „Sozialbetrugsbekämpfungs-Gesetz“ vorgesehenen Methoden zur Verhinderung von Sozialmissbrauch in ärztlichen Ordinationen und Spitälern „als völlig unangemessen" ab. Ordinationen seien schließlich „Stätten der ärztlichen Hilfe“. Kassenspitzel gefährden die Grundlage jedes Behandlungserfolgs, nämlich das gegenseitigen Vertrauen zwischen Arzt und Patient.
Es gebe viel einfachere Methoden, um Sozialmissbrauch zu begegnen, etwa ein Foto auf der E-Card. Das geplante Gesetz zeugt von generellem Misstrauen gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. Und das nur, weil die Sozialversicherung offensichtlich nicht in der Lage sei, einige wenige Fälle von Verfehlungen wirksam zu bekämpfen. Das sei ein Armutszeugnis. Die ÖÄK fordere „unter scharfem Protest" die ersatzlose Streichung von Maßnahmen staatlicher Bespitzelung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens.
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