Raub und Crystal Meth: Türken standen vor Gericht
BEZIRK AMSTETTEN. Volle Berufung gegen das Urteil und die Strafe legten zwei Türken gegen den Spruch von Richterin Doris Wais-Pfeffer ein. Verteidiger Marc Gollowitsch verwies dazu auf einen Rechtsspruch der höheren Instanz in einem, seiner Meinung nach, ähnlich gelagerten Fall.
Raub und Drogen
Der St. Pöltner Staatsanwalt Michael Lindenbauer klagte die beiden Männer (34 und 43 Jahre alt) wegen des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts, wonach sie sich im August 2015 zu einem Raub verabredet hätten. Dem Jüngeren lastete die Staatsanwaltschaft darüber hinaus an, Crystal Meth anderen gewinnbringend verkauft zu haben.
„Drogen sind mein Leben“, erklärte der 34-Jährige und behauptete trotz fünf einschlägigen Verurteilungen damit zum ersten Mal, dass er süchtig sei und nur dafür – strafmildernd – auch Drogen verkauft zu haben. Im Zusammenhang mit den Raubabsichten änderten beide Angeklagte ihre Verantwortung. Zeigten sie sich zunächst teilweise geständig, seien sie nun davon überzeugt, dass es sich nicht um ein Komplott gehandelt habe. Man habe halt nur so geredet, ohne konkrete Pläne zu machen, so die Erklärung der Beschuldigten. Zu den Indizien meinte das Duo: „Es war alles Zufall!“
Tankstelle im Visier der Türken
Laut Anklage hätten die beiden Türken die Gewohnheiten eines Tankstellenbesitzers im Bezirk Amstetten ausgeforscht und geplant, ihn entweder in der Tankstelle, in der Bank oder bei ihm Zuhause auszurauben. Dazu gebe es Videos von der Tankstelle, auf denen der 43-Jährige erkennbar sei, Mobilfunkdaten und Zeugenaussagen, sowie einen sichergestellten Pfefferspray. Einen dritten Mann habe man in die Tankstelle geschickt. Dieser sollte sich melden, wenn der Chef die Tankstelle verlasse.
Man habe nicht nur so geredet, meinte Lindenbauer. „Es wurden nämlich auch Einzelheiten besprochen“, untermauerte der Staatsanwalt seine Anklage, der entsprechend Wais-Pfeffer urteilte.
Während der 43-Jährige mit einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, davon zehn bedingt, davonkam und so bereits mit der Untersuchungshaft die zwei Monate verbüßt hat, fasste der 34-Jährige eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren aus. Dazu widerrief die Richterin bei dem derzeit wegen anderer Delikte in Haft befindlichen Türken insgesamt 18 Monate von zwei bedingten Vorstrafen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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