Negativsteuer auch für Pensionisten
REGION (red). Negativsteuer, auch Sozialversicherungserstattung oder SV-Rückerstattung genannt, ist eine Gutschrift, die Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, durch Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung erhalten.
Pensionisten können 2016 erstmals Negativsteuer geltend machen – und zwar bis zu 55 Euro für das abgelaufene Jahr. Voraussetzung ist eine Pension unter der Steuerfreigrenze von rund 14.000 Euro brutto jährlich. Ab 2016 erhöht sich der Betrag auf maximal 110 Euro.
Zu beachten ist allerdings: Mindestpensionisten – also Bezieher einer Ausgleichszulage – haben trotz geringer Pensionshöhe keinen Anspruch auf die Negativsteuer. Für sie würde die Gutschrift die Ausgleichszulage im selben Ausmaß reduzieren. Für 2015 muss die Negativsteuer beim Finanzamt beantragt werden.
Formulare dafür sind auf den Gemeindeämtern in der Beratungsstelle für Soziales und Familien erhältlich.
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