Sonderförderung für Raumheizgeräte

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Moderne Holzfeuerungsanlagen sind klimaneutral und schadstoffarm. Das gilt besonders für Pellets-, Scheitholz- oder Kachelöfen mit automa- tischer Verbrennungsluftregelung, geringen Emissionswerten und hohem Wirkungsgrad. Aus diesem Grund gewährt das Land Tirol ab 1. Jänner 2015 eine Sonderförderung. Haushalte, die sich für den Ersatz eines alten Raumheizgerätes für Festbrennstoffe (z.B. Kohle, Holz) entschei- den, erhalten bis zu 1.500 Euro in Form eines Zuschusses! Die Förde- rung ist einkommensunabhängig, das Gesamtfördervolumen ist aller- dings begrenzt. Wer den Austausch eines alten Raumheizgerätes plant, sollte sich deshalb rechtzeitig informieren und nach Umsetzung rasch ein Ansuchen bei den zuständigen Wohnbauförderungsstellen einbringen.

Was wird gefördert?
Die Förderung wird gewährt für den Austausch eines mindestens zehn Jahre alten Raumheizgerätes für feste Brennstoffe (z.B. Holz, Kohle). Der Austausch hat nach dem 1. Jänner 2015 zu erfolgen. Gefördert wird der Ersatz durch ein modernes Raumheizgerät, wie beispielsweise einen Pelletsofen, Scheitholz- oder Kachelofen mit automatischer Ver- brennungsluftregelung. Die Förderung gilt ausschließlich für Zusatz- heizungen.

Wie hoch ist die Förderung?
Der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss beträgt maximal 1.500 Euro (sofern Kosten in dieser Höhe nachgewiesen werden). Das Gesamt- fördervolumen ist begrenzt und wird nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

Wo kann das Förderansuchen eingereicht werden?
- Abteilung Wohnbauförderung im Amt der Tiroler Landesregierung - Wohnbauförderungsstellen der Bezirkshauptmannschaften
- Stadtmagistrat Innsbruck
Die Förderabwicklung (z.B. Förderungswerber, Einreichstellen, Einreichfrist, Auszahlung) erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die Wohnhaus- sanierungsrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung.

Welche technischen Eigenschaften sind erforderlich?
Das neue Raumheizgerät für biogene Brennstoffe muss mit einer automatischen Verbrennungsluftregelung ausgestattet sein und bestimmte Emissionsgrenzen einhalten sowie einen bestimmten Mindestwirkungsgrad aufweisen.

Was ist noch zu beachten?
Für die automatische Verbrennungsluftregelung können ein Stroman- schluss (Steckdose) sowie eine gesonderte Luftzufuhr erforderlich sein. Der Anschluss des Raumheizgerätes hat über einen Fachbetrieb zu er- folgen (Rauchfangkehrer). Die ordnungsgemäße Entsorgung der Altanlage ist von einem befugten Entsorgungsbetrieb oder vom übernehmenden Recyclinghof zu bestätigen.

Weitere Informationen zur Sonderförderung Raumheizgeräte finden Sie unter www.tirol.gv.at/wohnbau.

Foto: Archiv
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