26 Juli 2014 Ein Tag des Gedenkens
Artikel 18 der Menschenrechte
Liebe Leser,
an diesem Tag gedenken EX- Zeugen Jehovas den Tod vieler Menschen, die den Freitod wählten, weil sie bei den ZJ ausgeschlossen wurden, oder den Druck der Organisation nicht ausgehalten haben.
GLÄUBIGE MENSCHEN WURDEN MIT DEM SOZIALEN TOD BESTRAFT. WIR DENKEN AN SIE
Intern. Menschenrechtserklärung
Artikel 12:
"Niemand willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, ... oder Beeinträchtigung seiner Ehe und seines Rufes ausgesetzt werden. ?.."
Artikel 18:
"Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln..."
Grundgesetz:
Artikel 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 2 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...
Artikel 5 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung... frei zu äussern...
Der Gemeinschaftsentzug (bei den ZJ) verstösst gegen Grund- und Menschenrechte. Eindeutig!
L. G. Calla
22 Kommentare
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