Rund 3000 Verfahren und 4,6 Monate Verfahrensdauer am Landesverwaltungsgericht
Der Tätigkeitsbericht 2015 des Landesverwaltungsgerichts liegt nun vor: es wurden rund 3.000 Verfahren verhandelt. Die Verfahrensdauer beträgt im Schnitt 4,6 Monate.
Am 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht mit seiner Arbeit begonnen. Es hat unter anderem den Unabhängigen Verwaltungssenat abgelöst. Diese Umstellung führt dazu, dass Verfahren rascher abgewickelt werden können.
Kürzere Verfahrensdauer und mehr Transparenz
„Durch das Landesverwaltungsgericht werden Verfahren rascher abgewickelt, somit hat sich die zentrale Anlaufstelle als Ersatz für die bisherigen Berufungsbehörden bewährt.“, ist LH Günther Platter überzeugt. Die schneller Abwicklung von Verfahren sei eine Erleichterung für die Rechtsuchenden in Tirol. Gleichzeitig führe die Einführung eines Landesverwaltungsgerichts zu einer transparenteren und einfacheren Verwaltung, so Günther Platter.
Aufgaben des Landesverwaltungsgerichs
Das Landesverwaltungsgericht befasst sich mit allen Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde. Zusätzlich kann man Maßnahmenbeschwerden und Säumnisbeschwerden einbringen.
In Tirol wurde auch der verwaltungsinterne Instanzenzug abgeschafft. Das bedeutet, dass nun das Landesverwaltungsgericht für alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde zuständig ist.
Verfahrenslänge: durchschnittlich 4,6 Monate
- 2015: 3.282 erledigte Akten.
- Durchschnittliche Verfahrensdauer: 4,6 Monate.
- Bauverfahren konnten in der Regel schneller abgewickelt werden.
- 1.133 Rechtssachen wegen Übertretungen des Kraftfahrgesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Bundesstraßen-Mautgesetzes
- 200 Revisionen gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts wurden eingebracht.
Sitz des Landesverwaltungsgerichts ist Innsbruck. Es besteht aus Präsident, Vizepräsident sowie 34 weiteren RichterInnen. Die verschiedenen Aufgabenbereiche sind Agrar-, Bau- und Raumordnungs- oder Gewerberecht. Auch Urteile in den Bereichen Verkehrs-, Naturschutz oder Grundverkehrsrecht werden vom Landesverwaltungsgericht gefällt.
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