Einreichfrist für neu einzustellende InnovationsassistentInnen

Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Mit der Förderung ‚InnovationsassistentIn‘ unterstützt das Land Tirol Personal- und Qualifizierungskosten eines/r neu einzustellenden Innovationsassistenten/in.“ | Foto: Land Tirol
  • Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf: „Mit der Förderung ‚InnovationsassistentIn‘ unterstützt das Land Tirol Personal- und Qualifizierungskosten eines/r neu einzustellenden Innovationsassistenten/in.“
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Auch heuer wieder fördert das Land Tirol Unternehmen im Rahmen der Innovationsförderung. Die Einreichfrist endet am 30. April 2016. Das Land Tirol unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen bei den Personal- und Qualifizierungskosten für neu einzustellende InnovationsassistentInnen.

Eckpunkte des Förderprogramms

Gefördert werden zunächst die Personal- und Qualifizierungskosten eines/r neu einzustellenden Innovationsassistenten/in. Die Tätigkeitsfelder können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations- und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und –management angesiedelt sein. Als Beispiel nennt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf die Entwicklung eines Zapfhahns für Computerschankanlagen für die Gastronomie. Dieser Zapfhahn ist das Resultat des Innovationsprojektes des Familienbetriebs Privatquelle Gruber.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit dem Standort Tirol. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt „InnovationsassistentIn“ wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 70.000 Euro begrenzt.

Wer kann InnovationsassistentIn werden?

Als InnovationsassistentIn können Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen beschäftigt werden, wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird. In begründeten Fällen können auch AbsolventInnen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von maximal drei Jahren toleriert.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es unter: www.tirol.gv.at/innovationsassistentin.

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