Faktencheck Gastgärten
Tarifvergleich als Grundlage für Gespräche

Die Pflasterungsarbeiten in der Altstadt werden große AUswirkungen haben, vor allem auf die Gastgärten. | Foto: Ibk Tourismus
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Durch die geplanten Pflasterungsarbeiten in der Altstadt rücken die Gastgärten besonders in den Fokus. Dabei beschäftigt sich die Stadtpolitik schon seit längerem mit dem Thema Gastgartengebühren. In den kommenden Tagen sollen Gespräche eine zufriedenstellende Lösung bringen.

INNSBRUCK. In der Sitzung des Gemeinderates am 23.2.2023 hat der damalige Vizebgm. Johannes Anzengruber den Antrag eingebracht, "Die zuständigen Fachdienststellen werden beauftragt, eine Evaluierung der Gastgartensituation in Innsbruck, in den Punkten Kosten und Qualität, im österreichweiten Vergleich durchzuführen." Der Antrag wurde dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen. In der Sitzung des Stadtsenates am 12.4.2023 brachte Anzengruber einen Abänderungsantrag ein: "Der Stadtsenat beschließt, das unter Punkt 3 (Punkt II. Mietentgelt 2022 bis 2024, Abs. Reinigungspauschale) in den Gastgartenverträgen angeführte 10 % Reinigungsentgelt rückwirkend mit 1.1 2023 streicht, nicht mehr vorschreibt und die bereits 2023 bezahlte Reinigungspauschalen in den Verträgen für das kommende Jahr gutschreibt. Weiters wird die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, beauftragt, die Evaluation aus dem Hauptantrag bis Juni 2023 zu erledigen und zusammen mit der Wirtschaftskammer Tirol (Gastro, Standortanwalt etc.) das Ergebnis zu besprechen sowie die Erkenntnisse in die kommenden Gastgartenverträge im Sinne einer Wettbewerbsfähigkeit im Städtevergleich mit den Stakeholdern einzuarbeiten."

Vergleichszahlen

Die Abteilung IV für Wirtschaft und Tourismus eine Aufstellung der Gastgartentarife in verschiedenen österreichischen Städten erstellt. Es zeigt sich, dass die Tarifstrukturen teilweise stark differieren, wobei Wien in Bezug auf die Höhe der Tarife eine herausragende Position einnimmt.

Die vorliegende Dokumentation wird als Grundlage für die bevorstehenden Gespräche zwischen der Stadt Innsbruck und den Vertreterinnen und Vertretern der Gastronomie im Frühjahr dienen. Die Wirtschaftskammer hat zur Anpassung der Gastgarten-Mietentgelte folgedne Vorschläge eingebracht: Verzicht der Stadtgemeinde Innsbruck auf die VPI-Anpassung rückwirkend für das Jahr 2023 und vorausschauend für das Jahr 2024, Streichung der Pauschale in Höhe für das Stehenlassen des Gastgarten-Mobiliars, Streichung der Reinigungspauschale in Höhe von 10 % sowie Umstellung auf eine monatliche Gebrauchsabgabe und die Anmietung monatsweise zu gestatten. Die Stadt Innsbruck hat auf die o.a. Anregungen reagiert und mit Beschluss des Gemeinderates vom 15.06.2023 festgelegt, die Reinigungspauschale rückwirkend mit 1.1.2023 zu streichen, nicht mehr vorzuschreiben und die bereits 2023 bezahlte Reinigungspauschale in den Verträgen für das kommende Jahr gutzuschreiben".

Die geplanten Arbeiten in der Altstadt | Foto: Stadt Innsbruck
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Problem Altstadt

Im Rahmen der Podiumsdiskussion "Fragen rund ums Zentrum" mit den Spitzenkandidatinnen und -kandidaten zur Gemeinderatswahl betont Zentrumsvereins-Obmann Michael Perger: "Der jetzige Plan der Pflasterungsarbeiten ist für die gesamte Altstadt, aber auch für die Besucherinnen und Besucher eine Belastung. Vor allem die zeitliche Dimension und die enormen Auswirkungen durch die Bauarbeiten in den Sommermonaten auf die Unternehmen und Gastgärten sind ein Hotspot." Bei der Publikumsfrage nach Senkung der Gastgärtengebühren sprechen sich Seidl, Lassenberger, Mayr, Anzengruber und Turksy für eine Senkung aus. Willi hält an einer Gebühr für die Nutzung öffentlicher Flächen fest. „Über die weiteren Gebühren, wie den 70-5igen Zuschlag kann diskutiert werden.“ 

Das Dossier von MeinBezirk zur Gemeinderatswahl 2024 finden Sie hier

Der Weg zum Gastgarten

Es ist ein längerer Weg in Innsbruck, bis ein Gastronom im Besitz einer Gastgartengenehmigung ist. 

"Für das Betreiben des Gastgartens sind mindestens 3 Genehmigungen erforderlich. Sollten aufgrund von Lage und Ausstattung weitere Bewilligungen z.B.: nach der Tiroler Bauordnung, Stadt- und Ortsbildschutzgesetz, Straßenverkehrsordnung, Gewerbeordnung, etc. erforderlich sein, hat der Antragsteller jedenfalls für die rechtzeitige Einholung Sorge zu tragen und die volle Haftung dafür zu übernehmen. Fehlt eine Genehmigung, ist die Nutzung von Stadtgrund unzulässig."

Diese Wege führen zu einer Genehmigung oder Ablehnung für einen Gastgarten. | Foto: Stadt Innsbruck
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Gastro-Toiletten

Die Frage der Gastgärten ist auch beim Thema öffentliche WCs und dem Masterplan WC ein Thema. Die Gastgartenrichtlinie vom 16.1.2019 der Stadt Innsbruck erlaubt grundsätzlich die Benützung von Toiletten von Gastronomiebetrieben mit Gastgärten für die Öffentlichkeit. Im Rahmen der Gastgartenrichtlinie der Stadt Innsbruck ist unter Punkt 11 die Benützung der Toiletten durch die Öffentlichkeit geregelt:

„Bei Vorhandensein einer Toilettenanlage in seinem Gastbetrieb verpflichtet sich der Gastgarten-Betreiber, diese nicht nur Gästen, sondern bei Bedarf auch Passanten (Einzelpersonen) ganzjährig zu gestatten.“

Nach Auskunft des Amts für Stadtplanung, Mobilität und Integration ist dies auch so zu verstehen, dass das Vorhandensein (auch nur im Sommer) eines Gastgartens für die ganzjährige Gültigkeit der Regelung einziges Kriterium ist, auch wenn der Gastgarten geschlossen oder nicht in Bewirtung ist. Aufgrund der unregelmäßigen Öffnungszeiten der Betriebe ist die „Abdeckung“ von öffentlichen Toiletten durch Betriebe mit Gastgärten lediglich als Ergänzung einer Grundversorgung zu sehen. In Bereichen, die eine sehr hohe Zahl von Gastgärten haben (insbesondere Innenstadt) würde eventuell zwar die Zahl der Betriebe für eine gute Abdeckung zu den Tageszeiten des Bedarfs bestehen, jedoch sind in diesen Bereichen auch eine hohe Zahl von Menschen vor Ort, somit ist auch hier dringend eine Grundversorgung an öffentlichen Toiletten ohne Gastgärten zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der Erstellung des Masterplans wurden zahlreiche Gespräche über diese Regelung geführt, gekannt hat sie keine/r der darauf angesprochenen Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Hier wäre insbesondere ein wichtiger Schritt, diese Möglichkeit der Nutzung von Toiletten von Gastronomiebetrieben in der breiten Bevölkerung und bei Touristinnen und Touristen publik zu machen, da dazu kaum Kenntnisse vorhanden sind.

Ebenso sollten Informationen bzgl. Barrierefreiheit, Öffnungszeiten, etc. abrufbar sein um so den Menschen mit Behinderungen die nötige Planung vorab zu ermöglichen. Eine alternative Form der Kooperation im Sinne des Konzepts „die Nette Toilette“ in Deutschland oder der Schweiz könnte zu einer breiteren Akzeptanz führen. Beispiel Gastrotoilette: www.die-nette-toilette.de

Die Verordnung

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