Den Biolandbau nicht gefährden

BEZIRK (wey). Der Biolandbau und der Konsum von Bioprodukten haben in den vergangenen Jahren in der EU einen rasanten Anstieg erlebt. Mit 20 Prozent Biolandbau ist Österreich der Musterschüler Europas – in anderen europäischen Ländern beträgt der Anteil gerade einmal um die 6 Prozent. Im Bezirk Kirchdorf liegt der Anteil an Biobauern bei rund 13 Prozent. Nachhaltige Landwirtschaft hat eine positive Zukunftsperspektive. Nun wirft jedoch ein neues europäisches Bioreglement seinen Schatten voraus, mit dem die EU nach Meinung vieler Bauern und ihrer Standesvertreter übers Ziel hinausschießt. Wolfgang Pirklhuber, Grünen-Sprecher für Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit aus Pfarrkirchen, erklärt, was es mit dem Vorschlag auf sich hat: "Die bestehenden Kennzeichnungs- und Kontrollverfahren haben mit der dynamischen Entwicklung vielfach nicht mithalten können. Sie behindern insbesondere kleinere landwirtschaftliche Betribe dabei, auf dem Markt für biologische Produkte Fuß zu fassen."

"Unnötige, nicht zielführende Vorschläge"

Die EU-Kommission, so Pirklhuber, will daher die Produktion und Kennzeichnung von Bio-Produkten neu regeln. Der Entwurf der neuen Verordnung enthalte aber einige Vorschläge, die "unnötig" und "nicht zielführend" sind.
„Der Entwurf gefährdet die positive Weiterentwicklung des Biolandbaus. Bewährte Ausnahmeregelungen müssen erhalten bleiben“, stößt OÖ. Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Reisecker ins selbe Horn. Eine dieser Ausnahmen betrifft das Saatgut. Bisher dürfen Biobauern konventionelles Saatgut verwenden, wenn keine Bioware verfügbar ist. Reisecker: „Eine tiefgreifende Änderung des EU-Bioreglements ist für die Betriebe keinesfalls akzeptabel, da die neuen Auflagen oft nicht umsetzbar sind.“ Dem pflichtet Bezirks-Bauernkammerobmann Franz Karlhuber bei: "Österreich hat eine klein strukturierte Landwirtschaft, daher gibt es einige Ausnahmeregelungen. Im Biolandbau gelten sehr hohe Standards. Mit den Auflagen sollte man es nicht übertreiben, sie treffen meist wieder die Kleinen."

Beschluss bis Jahresende
„Die steigende Nachfrage nach Bioprodukten muss auch künftig aus regionaler Produktion bedient werden können. Für kleinere Betriebe bietet der Biolandbau die Chance, auch im Vollerwerb ein entsprechendes Einkommen zu erwirtschaften. Der heimische Biolandbau darf nicht durch eine abrupte Änderung der EU-Rechtsgrundlagen gefährdet werden“, fordert Reisecker.
Wolfgang Pirklhuber hat im Dezember 2014 einen Antrag im EU-Unterausschuss des Nationalrats eingebracht, um den Entwurf "wesentlich und positiv" zu verändern. Diese Stellungnahme wird an diverse EU-Gremien übermittelt. Bis Jahresende soll die Verordnung beschlossen werden, in Kraft tritt sie voraussichtlich 2017.

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