Ein Verkehrsunfall. Was tun?

Harald Kopelhuber, ÖAMTC-Stützpunktleiter in Micheldorf | Foto: ÖAMTC
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BEZIRK (sta). Und plötzlich ist es passiert. Von einer Sekunde auf die andere, ohne Vorankündigung. Ein Verkehrsunfall. Doch was ist in solchen Fällen tatsächlich zu tun? „Grundsätzlich ist sofort an der Unfallstelle anzuhalten. Sind Personen verletzt, so muss nach entsprechender Absicherung der Unfallstelle für Hilfe gesorgt werden. In weiterer Folge ist die Polizei zu verständigen“, weiß der Micheldorfer ÖAMTC-Stützpunktleiter Harald Kopelhuber.

Hinterlassen eines Zettels genügt nicht

Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, dann müssen die Daten sämtlicher Beteiligten ausgetauscht werden. „Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise einer der Beteiligten eine andere Sprache spricht, so muss die Polizei verständigt werden“, so Kopelhuber. Entgegen vieler Meinungen, dass bei einem einfachen Parkschaden das Hinterlassen eines Zettels mit den jeweiligen Daten ausreicht, klärt Kopelhuber auf: „Bei einem Parkschaden muss die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden. Dies hat innerhalb von 30 Minuten zu erfolgen.“ Auch bei einem Wildunfall hat ein Kontakt mit der Polizei stattzufinden. Wer nach einem Unfall das Weite sucht, hat mit einem Strafausmaß von bis zu 2.180 Euro zu rechnen.

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