Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern!

Im Umgang mit Feuerwerksartikeln ist heuer besondere Vorsicht angebracht. | Foto: fotolia/DeVice
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BEZIRK. „Im Umgang mit Feuerwerksartikeln ist heuer besondere Vorsicht angebracht. Die vergangenen Tage ohne jeglichen Niederschlag haben die Waldbrandgefahr beträchtlich erhöht“, erklärt der zuständige Landesrat Max Hiegelsberger angesichts der bevorstehenden Silvesterfeiern. In den trockeneren Gebirgsbezirken Gmunden, Kirchdorf und Steyr-Land sowie im Bezirk Braunau ist es per Verordnung verboten, im Wald und im daran angrenzenden Gefährdungsbereich Feuerwerkskörper zu verwenden, Feuer zu entzünden oder zu rauchen. „Empfindliche Strafen drohen“, warnt Hiegelsberger.

Geldstrafen von bis zu 7270 Euro

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Übertretungen dieses Verbotes werden mit Geldstrafen von bis zu 7270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 4 Wochen geahndet.

„Gerade jetzt ist es besonders wichtig, dass durch bewusstes richtiges Verhalten die Gefahr von oftmals katastrophalen Waldbränden gering gehalten wird“, betont Landesrat Hiegelsberger. „Beim Feiern ins neue Jahr sollte man Achtsamkeit und Rücksicht walten lassen – im Sinne der Sicherheit für die Mitmenschen und die Umwelt.“

Kein generelles Pyrotechnikverbot! 

Der OÖ Pyrotechnikhandel ergänzt: "Das Abbrennen außerhalb des Ortsgebietes und nicht unmittelbar in der Nähe eines Waldgebietes ist allerdings nach wie vor möglich. Dass im Ortsgebiet – außer bei ausdrücklicher Erlaubnis der Gemeinde – keine Feuerwerke der Kategorie F2 abgeschossen werden dürfen, ergibt sich bereits aus dem Pyrotechnik-Gesetz und hat mit der derzeitigen Verordnung nichts zu tun."

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