Waffen-Boom in der Region

Die EU-Kommission plant eine Verschärfung des Waffengesetzes und möchte halbautomatische Waffen generell verbieten. | Foto: BRS/Archiv
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BEZIRK (sta). Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. 2015 stellte die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf 221 neue Waffendokumente aus – fast doppelt so viele wie im Jahr davor (132). Der Trend hat sich auch im Jänner fortgesetzt. "Für eine Waffenbesitzkarte ist eine Rechtfertigung notwendig", erklärt Gabriele Nowotny von der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft. "Etwa zwei Drittel gaben als Grund den Selbstschutz an. Der Rest kommt großteils aus dem Bereich der Sportschützen. Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B. Das sind Revolver, Pistolen und halbautomatische Schusswaffen." 6853 sind derzeit im Bezirk registriert. Statistisch gesehen heißt das, dass jeder achte der etwa 55.800 Einwohner bewaffnet ist. Mit einem Waffenpass darf man ein Schießeisen der Kategorie B nicht nur erwerben und besitzen, sondern auch mitführen. 2015 wurden 13 solcher Urkunden neu ausgestellt.
Was sagt die Polizei dazu? Bezirkspolizeichef Franz Seebacher: "Die verstärkten Anmeldungen spiegeln vermutlich das derzeit subjektive Empfinden einer gewissen allgemeinen Verunsicherung wider, obwohl die Kriminalstatistik und der derzeitige Trend eine andere Sprache sprechen. Schusswaffen spielen in der Verwendung bei Gewaltdelikten statistisch gesehen aber nach wie vor eine eher untergeordnete Rolle. Eine Steigerung der Waffendokumente bedeutet für uns natürlich auch einen Mehraufwand. Sowohl bei Neuaustellungen als auch alle fünf Jahre erfolgt eine Überprüfung der 'Verlässlichkeit' des Waffenbesitzers."
Für Alois Birklhuber, Professor für Strafrechtswissenschaften an der Linzer Johannes Kepler Universität, spielt eine große Unsicherheit der Bevölkerung bei der starken Zunahme von Waffenkäufen eine große Rolle. Ausgelöst wurde diese durch Flüchtlingsströme quer durch Europa sowie durch Terroranschläge. "Die Unsicherheit bei den Menschen steigt, wenn der Eindruck sich verfestigt, dass der Sozialstaat immer schlechter funktioniert."

Verschärftes Waffengesetz
Die EU plant, halbautomatische Waffen künftig ohne Ausnahme zu verbieten. Diskutiert wird auch eine EU-weite Befristung des Waffenbesitzes auf fünf Jahre. Eine Verlängerung soll es nur mit einer medizinischen Untersuchung geben. Das stößt auf Unverständnis bei den Jägern. "Wir lehnen die Verschärfung eines ohnehin guten österreichischen Waffengesetzes entschieden ab", sagt dazu Christoper Böck, Geschäftsführer des Landesjagdverbandes.

"Untersuchungen gehen bei den Jägern ins Leere"
Die von der EU-Kommission geplante Verschärfung des Waffengesetzes lehnt der oberösterreichische Jagdverband ab. Für dessen Geschäftsführer Christopher Böck ist "ganz offensichtlich", dass hier Jäger und Waffensammler unter Generalverdacht gestellt werden.

BezirksRundschau: Welche Auswirkungen erwarten Sie bei einer Umsetzung? Müssen Jäger ihre legal erworbenen Waffen abgeben?
Böck: Wir erwarten keine Umsetzung, da es eine breite europäische Front gegen diese unwirksamen Maßnahmen gibt. Diese Verschärfungen bringen nichts im Kampf gegen jene, die diese verabscheuenswürdigen Taten in Paris und anderswo ausgeführt haben. Oder glaubt man ernsthaft, dass hier legale Waffen im Spiel waren? Das österreichische Waffengesetz ist streng und gut!

Wie sollen die Untersuchungen ablaufen? Müssen alle Jäger dann im Fünf-Jahres-Rhythmus zum Psychologen und zum Augenarzt?
Die möglichen Untersuchungen gehen bei den Jägern ins Leere. Die Jäger haben eine profunde Ausbildung nicht nur bei den Waffen in Theorie und Praxis. Sie beweisen ihre Schießfertigkeiten jedes Jahr beim Einschießen der Gewehre und beim Üben auf Schießständen – bei der Kugel und beim Schrot.

Waffengesetz:
Kategorie A (verbotene Waffen und Kriegsmaterial):
Maschinengewehre, Pumpguns. Erwerb, Besitz und Führen grundsätzlich verboten.
Kategorie B: Revolver, Pistolen, Halbautomaten. Erwerb und Besitz nur mit Waffenbesitzkarte oder Waffenpass. Führen nur mit Waffenpass.
Kategorie C: Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf). Erwerb und Besitz ab 18 Jahren. Pflicht zur Registrierung im zentralen Waffenregister (ZWR) binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe. Führen nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von Schützenvereinen.
Kategorie D: Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf). Erwerb und Besitz ab 18. Pflicht zur Registrierung im ZWR binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe. Führen nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von Schützenvereinen. Quelle: www.help.gv.at

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