Nachbarschaftskonflikt in Bisamberger Doppelhaus
An sich sollte das Strafverfahren gegen einen Bisamberger längst ohne seine Verurteilung beendet sein. Mitte Juni des Vorjahres hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag von Richter Dietmar Nussbaumer zugestimmt, das Strafverfahren nach Ableistung von 140 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Weil der Angeklagte keine Sozialdienste leistete, musste jetzt das Verfahren fortgesetzt werden. Warum er entgegen seiner ursprünglichen Zustimmung die gemeinnützigen Arbeiten verweigert hat, konnte er dem Richter nicht befriedigend erklären.
Nötigung und Sachbeschädigung
Der Strafantrag wirft ihm einerseits eine Nötigung der Nachbarin vor, der er am 4. 3. 2014 verheißen haben soll: "Schleich' di owe aus mein Stiagnhaus oder i hau di nieda" und andererseits die Beschädigung des Unterschrankes einer Pizzeria in Bisamberg, indem er eine Bierflasche dagegen geschleudert hat.
Diesmal wurde der bislang gerichtlich nicht vorbestrafte Angeklagte wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, allerdings setzte der Richter den Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung aus.
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