Leserbrief: Gibt es neue „Mauschelei“ bei Jagdvergabe in Kappl?

„Heißes Thema“ Jagdvergabe: Bahnt sich in Kappl/See eine weitere „Mauschelei“ an? | Foto: Boris Roessler dpa
  • „Heißes Thema“ Jagdvergabe: Bahnt sich in Kappl/See eine weitere „Mauschelei“ an?
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Hochspannung herrscht derzeit in den Gemeinden Kappl, See und Grins rund um das Thema Jagdvergabe durch die Jagdgenossenschaft Kappl-Nordost! Der Grund: die Bezirkshauptmannschaft Landeck hatte die Beschlussfassung über den Antrag des bisherigen Jagdpächters Mathias Matt, See, auf Verlängerung des Jagdpachtvertrages um weitere 10 Jahre wegen mehrfacher Gesetzwidrigkeiten aufgehoben.
Jetzt musste eine neuerliche Vollversammlung für den 18. Dezember 2016 angesetzt werden. Doch die Befürchtungen, dass es dabei zu einer neuerlichen „Mauschelei“ bei der Jagdvergabe kommt, sind weiterhin vorhanden.
Die Begründung: bereits vor der letzten Vollversammlung am 9. April dieses Jahres kam es zu einer rechtlich unzulässigen späteren „Ergänzung“ zur ursprünglichen Vollversammlungs-Einladung durch den Ausschuss mit Obmann Oskar Siegele an der Spitze.
Auch gab es ungültige Vollmachten, welche in rechtswidriger Weise der Beschlussfähigkeit auf eine Verlängerung des Jagdpachtvertrages zugrunde gelegt wurden. Dies waren z. T. Blankovollmachten bzw. Vollmachten, welche bereits vor Erstellung der ersten Einladung samt Tagesordnung bzw. vor der Übermittlung der „Ergänzung zur Einladung“ ausgestellt und unterfertigt waren.
Völlig unverständlich war, dass Obmann Siegele es verabsäumt hatte, den Agrargemeinschafts-Mitgliedern ausführlich über das Vorhandensein von zusätzlichen Angeboten im Detail zu berichten. Angebote, welche z.T. zwischen € 10.000 und € 12.000 über der bisherigen jährlichen Jagdpacht von € 22.500,- lagen und welche immer noch mit dem Spitzenangebot von € 35.000 ihre Gültigkeit haben.
Der Gipfel der Vorgangsweise des Obmannes: auch bei der Einladung zur neuen Vollversammlung fehlt jeder Hinweis auf das Vorliegen von mehreren, weit besseren Angeboten. Ein Indiz mehr, dass die „Mauschelei“ bei der Jagdvergabe fortgesetzt wird.
Bei der kommenden Vollversammlung am 18. Dezember 2016 soll nun neuerlich über eine Jagdverlängerung (zum bisherigen Pachtpreis), über eine Jagdversteigerung (bei höheren Angeboten!) bzw. über eine freie Vergabe abgestimmt werden. Es liegt nun in der Verantwortung des Ausschusses und der Mitglieder, darüber zum Wohle der Grundeigentümer (Agrargemeinschaft und Gemeinden) zu befinden. Dem Ausschuss muss die Frage erlaubt sein, ob es sich die Agrargemeinschaft leisten kann, auf den höchstmöglichen Jagdpacht-Ertrag zu verzichten?
Gerade die Jagdpacht-Erträge in Tirol sind ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Faktor zugunsten der Agrargemeinschaften und Gemeinden. Deren gewählte Funktionäre sind als Substanzverwalter geradezu verpflichtet, ihre Funktion im öffentlichen Interesse in Sachen Wirtschaftlichkeit und Uneigennützigkeit auszuüben. Hoffentlich wird dies bei der neuen Vollversammlung endlich unter Beweis gestellt.

Albert Tschiderer,
6572 Flirsch 247

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