SANNA KIEBITZ war am Montag den 20.10.2014 bei der öffentlichen Gemeinderatsitzung in Zams

Eine nur als genügend zu klassifizierende Kennzahl von 1,5 - 1,85 €/kWh ist die Bewertung nach der Potentialstudie des Landes Tirol! Also schlechter als von INFRA mit 1,085 €/kWh behauptet. Entweder ist das RAV lt. INFRA zu hoch oder die Baukosten sind zu nieder geschätzt, denn nur so kann dieser gute Kennwert erzielt werden!
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  • Eine nur als genügend zu klassifizierende Kennzahl von 1,5 - 1,85 €/kWh ist die Bewertung nach der Potentialstudie des Landes Tirol! Also schlechter als von INFRA mit 1,085 €/kWh behauptet. Entweder ist das RAV lt. INFRA zu hoch oder die Baukosten sind zu nieder geschätzt, denn nur so kann dieser gute Kennwert erzielt werden!
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Erschreckend war, dass von der INFRA dem Zammer Gemeinderat nichts Neues präsentiert wurde. Ein Verwirrspiel der INFRA und im Besonderen von Konsulent Jakob Klimmer mit seinen endlosen Ausschweifungen war wohl ebenso Taktik wie auch gestellte Frage durch Abweichungen nicht zu beantworten. Die Zammer Gemeinderäte dürften so noch mehr verwirrt, als informiert worden sein?


Hier ein paar Auszüge von Auffälligkeiten aus Sicht des Sanna Kiebitz:


• Hr. Klimmer sprach von 2 Mio. Arbeitsstunden, welche an diesem Projekt anfallen werden. Ein kalkulatorischer Bruttomittellohnpreis ist ca. 3x höher als ein Bruttokollektivstundenlohn eines Facharbeiters im Kraftwerksbau mit ca. 15€. Somit ergibt sich nach einer schnelle Kopfrechnung ein Lohnkostenanteil von 2 Mio. Stunden x 45€ = 90 Mio. Euro. Allgemein ist bekannt, dass der Anteil Lohnkosten ca. 50% beträgt und der Rest entfällt auf Geräte- und Materialkosten. Logische Schlussfolgerung ist, wenn diese Aussage von Konsulent Jakob Klimmer richtig ist, dann ergeben sich die Gesamtkosten dieses Projekt nicht mit 90 Mio. Euro, sondern mit 180 Mio. Euro!

• Die Frage nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde mit Verweis auf die zugrunde liegende gute Kennzahl der spezifischen Investitionskosten beantwortet. Welche jedoch derzeit mit RAV von 83 GWh und 90 Mio. Euro Investitionskosten schön gerechnet wurde. Aber wie sieht diese Kennzahl aus, wenn sich einer der beiden Faktoren ändert?

In Bezug auf die genannten Arbeitsstunden und die damit verbunden Investitionskosten fortsetzend, wird sofort klar dass sich die bisher bekannt gegebene Kennzahl 1,085 /kWh nun auf 2,17 /kWh verdoppeln würde. Nach dem Tiroler Kriterienkatalog für Wasserkraft ist der schlechteste Wert mit >2,2 €/kWh in der 6- teiligen Skala fast erreicht. Diese Kennzahl stürzt somit von der 2. Stufe fast in die letzte Stufe ab!

Hr. Langer hat eingestanden, dass jeder Kubikmeter Wasser welcher den Wildwassersportlern zugestanden werden muss, für die Stromproduktion schmerzlich abgehen wird. Logisch ist, dass sich damit auch das Regelarbeitsvermögen (RAV) verringern, und somit sich die bisher bekannte Kennzahl aus diesem Titel verschlechtern wird!
Es wurde eingestanden, dass der Stromhandelspreis mit derzeit 3,5 Ct./kWh nicht rosig ist, sich dieser aber bessern muss, denn sonst würde sich künftig kein Wasserkraftwerk mehr rechnen! Der Nachweis für eine Wirtschaftlichkeit findet sich mit den verschiedensten Szenarien in der Wirtschaftlichkeitsexpertise von Dr. Pircher. Nicht Gegenstand dieses Gesprächs bzw. der Information war der von Dr. Pircher festgestellte „Break Even Point“ mit ca. 7 Ct./kWh! Diesen Preis bräuchte es schon jetzt!

• Auch hier schweifte Hr. Klimmer wieder breit ab und erklärte den Zusammenhang zwischen Leitzins- und Stromhandelspreiskurven. Demnach bedeutet jeder Prozentsatz Zinssteigerung gleichzeitig eine Steigerung des Stromhandelspreises um 1 Cent.

Also ist die logische Schlussfolgerung, dass bei einer Zinssteigerung um 4,5% der Stromhandelspreis um 4,5 Ct./kWh, von derzeit erforderliche ca. 7 Ct./kWh, auf unrealistische 11,5 Ct./kWh ansteigen müsste!

• Dr. Steinwender zeigte auf, dass die INFRA sich selbst widerspricht, nachdem er fragte, welcher Stromhandelspreis nach Meinung der INFRA erforderlich ist, um das Projekt realisieren zu können und ab welcher Höhe eine Wirtschaftlichkeit ihrer Meinung nach gegeben ist? Antwort von Hr. Langer: „bei einem Handelspreis von 5 Ct./kWh könne man das Projekt starten.“ Auf den Hinweis von Dr. Steinwender, dass vor 1 Jahr noch von 6 Ct./kWh die Rede war, hat die INFRA diesen Betrag bestritten. Nachdem Dr. Steinwender jedoch den Beweis dafür mittels Niederschrift ankündigte, räumte die INFRA ein, dass sich die jetzige Auskunft auf den österreichischen Durchschnitt für Wasserkraftwerke beziehe und begann wieder mit Ausschweifung zur Situation an der Börse mit „Base“- und „Peak“- Preise. Aber eine klare Antwort zur Frage wo die Schmergrenze für die INFRA liege gab es auch hier nicht. Bei entsprechender Nachfrage räumte die INFRA nur ein, wenn sich bis 2016 die Stromhandelspreise nicht verbessern würden, dann wird das Projekt vorerst nicht realisiert und eine Realisierung wird auf später verschoben.
• Auf die Frage von Dr. Steinwender bezüglich der Haftungen bei Kostenüberschreitungen wie dies beim Kraftwerk Stanzertal der Fall war, wo sich die Kosten von 52 Mio. auf 58 Mio. erhöhten, wurde wieder von Jakob Klimmer weit abschweifend argumentiert, dass es keine Überschreitung gegeben habe, sondern dass die 58 Mio. schon immer bekannt gewesen seien. Man werde die 58 Mio. Euro voraussichtlich leicht unterschreiten! Dazu Dr. Steinwender: "die Gemeinde Zams ist mit dem Wissen von 52 Mio. Investitionskosten eingestiegen und dafür wurde ein Betrag von 600.000 € als Einstiegspreis festgelegt. Nun stellt sich heraus, dass der Herstellpreis doch bei 58 Mio. und nicht bei 52 Mio. liegt und die Gemeinde Zams statt 600.000 € nun 1.200.000 € dafür ausgeben musste." Die INFRA ging darauf nicht mehr näher ein, sondern man gab nur zu, dass wenn der Gesellschaft kein Zusatzkredit von der Bank in der Höhe der Überschreitung mehr gewährt wird, die Gesellschafter dafür haften werden müssen.

• Am Ende wurde klar, dass die Gesellschafter also für Kostenüberschreitungen haften werden und unter Umständen notwendige Kapitalnachschüsse anfallen könnten! Es wurde jedoch nicht dazu gesagt, dass auch bei einer Kreditnachfinanzierung die Banken vermutlich auf einen Eigenkapitalanteil von 30% nicht verzichten können und damit ist zumindest dieser Anteil in jedem Fall von den Gesellschaftern in der Höhe der jeweiligen Gesellschaftsanteile aufzubringen. Bei einer Höhe von ca. 20 Mio. Kostensteigerungen (bis 2020 durchaus realistisch) ergibt sich somit ein zusätzlicher Eigenkapitalbedarf von rund 6 Mio. Euro. Für die Gemeinden (25%) ergibt sich somit ein Gesamtbedarf von 1,5 Mio. Euro oder 215.000 € pro Gemeinde an zusätzlichen Eigenkapital!

Widersprüchliche Aussagen gibt es von der INFRA in Bezug auf die Transportfahrten. Noch kurz vor dieser Sitzung war zu lesen, dass man den Zwischenangriff Pians aufgeben wird und somit wurde der Eindruck erweckt, dass die Transporte nicht mehr zum Großteil über Pians erfolgen werden. Bei dieser GR- Sitzung war nun doch wieder zu erfahren, dass 80% aller Transporte über Pians stattfinden werden und der Rest über Zams.
• Über Größe des Schwallausgleichbeckens und der Aushubmengen konnte oder wollte man keine Auskünfte erteilen. Vermutlich nur deshalb, weil ein „Wiffzack“ unter den Gemeinderäten eine schnelle Kopfrechnung machen hätte können und so beschränkte man sich auf die Aussage, dass in der Hauptzeit von 2 Monate nur max. 10 leere LKW pro Stunde durch Zams fahren werden.
• In der Annahme dass die tägliche Arbeitszeit 10h betragen wird, fahren somit täglich 100 LKW in einer Fahrtrichtung durch Zams. Der Abtransport erfolgt über die Lötz auf die Schnellstraße. Das bedeutet, dass bei einer Arbeitswoche mit 5 Tage wöchentlich 500 LKW- Fahrten oder mind. 2000 LKW- Fahrten im Monat in Kauf zu nehmen sein werden.

• Es gab aber auch keine Aussage darüber, ob ein Dekadenbetrieb (Arbeit rund um die Uhr) vorgesehen ist, was bei solchen Projekten jedoch den Regelfall darstellt. In diesem Fall ist ein durchgehender Betrieb über 2 Monate zu befürchten und das bedeutet auch über die alle Wochenenden und in der Nacht. In diesem Fall ergibt sich: 10 LKW/h x 24h x 61 Tage = 14.640 LKW Fahrten in 2 Monate!

Bevor die INFRA verabschiedet wurde, teilte Bgm. Geiger mit, dass der Zammer GR noch heuer darüber abstimmen wird, ob man für oder gegen eine Zammer Beteiligung ist.

Abschließend nach Verabschiedung der INFRA geschah Nachfolgendes:

1. Antrag von AZL zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nächsten GR- Sitzung zur Abstimmung für oder gegen KW- Beteiligung. Dazu meinte der Bürgermeister: „man müsse sich keinen Stress machen und darüber könne man auch noch im kommenden Jahr abstimmen. Er sei der Bürgermeister von 3.500 Zammer Bürger und ihm komme vor, dass die Bürger gründlich informiert werden sollen. Deshalb sollen auch noch die Vertreter anderer Gruppen gehört werden.“
Dr. Steinwender bestand auf eine Abstimmung dieses Antrags. Ergebnis: 6 waren dafür, der Rest dagegen und damit wurde dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

2. Es folgte nun die Ankündigung von Dr. Steinwender, dass er einen Antrag von mind. 5 GR- Mitglieder entsprechend der Tiroler Gemeindeordnung als einen Dringlichkeitsantrag einbringen werde, wonach eine außerordentliche öffentliche GR- Sitzung zu diesem Tageordnungspunkt einzuberufen ist.

3. Anschließend wurde der Antrag von Dr. Steinwender eingebracht, dass auch alle Stakeholder (Dr. Pircher, Gemeindeaufsichtsbehörde, Wildwassersportler, Fischer und TVB TirolWest etc.) zu einem Hearing in einer öffentlichen GR- Sitzung eingeladen werden sollen.

GR Wolf teilte dazu mit, dass ihm Dr. Pircher zugesagt hat, dass er 3 Novembertermine zur Auswahl bekommen werde und einen davon kann sich die Gemeinde aussuchen. Er wird dann zu diesem Hearing kommen und wird dafür auch kein Honorar verlangen.

Bitte beachtet auch die Bilduntertitel!

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