3. Piste - Bundesverwaltungsgericht - Entscheid richtig, Begründung eine Katastrophe
In der Entscheidungsbegründung des BVwG sind die Gesundheits- und Sachschädigungs-Szenarien des Klimawandels umfangreich angeführt. Als Ursache werden das CO2 und andere Treibhausgase genannt.
Es fehlt aber die Beschreibung des Vorganges, wie es vom CO2 z.B. zu Hautkrebs und Augenschäden oder Bränden kommt, wo das CO2 doch als Brandlöscher bekannt ist.
Diese Lücke in der Kausalkette birgt das Risiko, dass die angekündigte Anfechtung Erfolg haben könnte. Außerdem könnte eingewendet werden, dass das CO2 kein "Herkunftsmascherl" trägt.
Ein solches haben aber die Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken mit ihrer "Brennspiegel"- und Treibhauswirkung, mit denen sich alle in der Entscheidungsbegründung einzeln angegebenen Gesundheits- und Sachschädigungen und andere mehr nachvollziehbar darstellen lassen, was auch im Gerichtsverfahren ausführlich geschehen und protokollarisch sowie dokumentarisch festgehalten ist.
Egal, ob der Gerichtsentscheid aufrecht bleibt oder aufgehoben wird, unseren Kindern und uns werden mittels der reflektierenden Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken weiterhin verstärkte Sonnenstrahlungsdosen mit den bekannten Folgen verabreicht, und es sind mit der Konzentration auf das CO2 dem Bau von Atomkraftwerken "Tür und Tor" geöffnet, weshalb die Entscheidungsbegründung als Katastrophe angesehen werden muss.
Stellt sich die Frage: Hat es politischen Einfluss gegeben, wie es der Flughafenvorstand vermutet und/oder ist Weisung an die Richter von übergeordneten Personen erteilt worden?
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