Alkohol am Steuer: Frau in St. Pölten überfahren
Angeklagte bekannte sich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung "zu hundert Prozent" schuldig.
ST. PÖLTEN (ip). „Ich bekenne mich schuldig, zu hundert Prozent“, erklärte eine 44-jährige Angestellte, der Staatsanwalt Patrick Hinterleitner fahrlässige Körperverletzung zur Last legte. Mit 1,74 Promille Alkohol im Blut überfuhr die Angeklagte am 12. Dezember 2014 eine Frau, die auf einem Schutzweg in St. Pölten die Straße überquerte.
„Da sind Sie mit dem vollen Programm gefahren“, meinte Opfervertreter Christian Hirtzberger zur Höhe des Alkoholspiegels. Für seine Mandantin bekam er von Richter Slawomir Wiaderek 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem die 35-Jährige bei dem Unfall mit einer gebrochenen Hand, einer blutenden Wunde unter der Lippe und Abschürfungen am Knie noch relativ glimpflich davongekommen war.
Ein kleines Bier und zwei extra große Gläser Sekt anlässlich einer Firmenweihnachtsfeier hielten die Lenkerin nicht davon ab, sich ans Steuer zu setzen. An der Kreuzung Daniel Gran Straße – Praterstraße übersah sie das 35-jährige Opfer, das vorschriftsmäßig bei Grün über den Schutzweg ging.
Die nochmalige Entschuldigung der Alkolenkerin nahm das Opfer, das sich noch genau erinnern konnte, wie es am Boden aufschlug, an. „Es war Dummheit in Reinkultur“, wertete die 44-Jährige ihr fahrlässiges Verhalten und betonte, dass so etwas bei ihr sicher nie wieder passieren werde.
Wiaderek honorierte das reumütige Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit der Frau, schloss sich aber der Meinung des Staatsanwalts, dass die Frau erheblich Alkohol konsumiert hatte, obwohl sie wusste, dass sie noch ein Fahrzeug lenken werde, an. Die fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe ergänzte er daher mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 Euro (nicht rechtskräftig).
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