Familie im Rausch verprügelt
42-Jähriger aus dem Bezirk verprügelt Freundin, deren Tochter, einen Hund und zwei Polizisten.
BEZIRK. Je zweimal in den Jahren 2013 und 2014 überschritt ein 42-jähriger Arbeiter aus dem Bezirk Scheibbs im Alkoholrausch seine Gewaltbereitschaft, wodurch er Verletzungen bei seiner Lebensgefährtin, deren Tochter, dem Hund der Familie und nicht zuletzt bei zwei Polizeibeamten herbeiführte.
Gewalt durch Dauersuff
"Ich war immer besoffen!", erklärte der brutale Mann seine Gewaltexzesse, vor allem aber seine Erinnerungslücken, die im Prozess am Landesgericht St. Pölten durch Zeugenaussagen gefüllt werden konnten. Bei seinem Ausraster im Mai 2013 soll seine Lebensgefährtin zunächst Faustschläge eingesteckt haben. Als sie die Polizei anrufen wollte, habe er sein verängstigtes Opfer gewürgt und mit dem Umbringen bedroht. Deren erwachsene Tochter soll im Sommer 2014 einen Sehnenabriss am Finger erlitten haben, als sie versuchte, ihn aus der Wohnung zu werfen, wo ein Gerangel um einen Schlüssel entstanden sei. Einige Wochen später habe er die Wohnungstüre eingetreten, dabei die Tochter zu Boden gestoßen, sie an den Beinen gepackt und in den Oberschenkel gebissen.
Faustschläge gegen Hund
"Dann bin ich nicht mehr Herr meiner Sinne", schilderte der Angeklagte die Konsequenzen nach Alkohol und Marihuanakonsum. "Da weiß ich nicht, was ich tu!" Allerdings bekannte er sich schuldig mit der Begründung, dass schon stimmen würde, was die Zeugen sagen. Problematisch dabei seien, laut Richter, die Faustschläge gegen den Schäferhund der Familie, die beim Gassigehen "halt so passiert sind".
Zu klären ist diesbezüglich noch das Ausmaß der Misshandlung. Der Richter schied dieses Faktum, ebenso wie die Attacken gegen die Tochter, aus diesem Prozess aus, um die Verletzungen zu objektivieren.
Zwei Polizisten attackiert
Schwer belastet wurde der Angeklagte auch von zwei Polizeibeamten, die seine Wegweisung aus der Wohnung zu prüfen hatten. Der betrunkene Wohnungsbesitzer stand vor der Türe, als ihn die Beamten vom Zutritt abhalten wollten.
Nachdem er einen der beiden Beamten so heftig gegen eine Türe gestoßen haben soll, wobei dieser eine Nackenzerrung erlitt, wurde die Festnahme ausgesprochen. Die Stiegen hinunter habe sich der Beschuldigte aber so zur Wehr gesetzt, dass einer der Beamten überall blau war und sich einen Finger, sein Kollege durch einen Tritt das Knie verletzt habe.
15 Monate Freiheitsstrafe
Im Zusammenhang mit den Attacken gegen die Lebensgefährtin und die beiden Beamten konnte schließlich ein Urteil gefällt werden. Von 15 Monaten Freiheitsstrafe muss der Gewalttäter fünf hinter Gittern absitzen. Ergänzend erteilte der Richter Weisungen, wie das Kontaktverbot zur Lebensgefährtin und deren Tochter, Bewährungshilfe, das Aufsuchen einer psychosozialen Beratung, sowie das Zahlen von Schmerzensgeld in Höhe von 780 beziehungsweise 1.000 Euro an die Beamten.
Störung der Persönlichkeit
Auch für die Entgeltfortzahlung des Staates während des Krankenstandes der Beamten in Höhe von 7.561 Euro hat der Angeklagte aufzukommen (nicht rechtskräftig).
Der Richter betonte, dass nicht nur der Alkoholkonsum die Ursache der brutalen Exzesse sei, sondern beim angeklagten Gewalttäter auch eine Persönlichkeitsstörung vorliegen könnte.
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