Handyverträge mit gefälschten Vollmachten ergaunert
BEZIRK TULLN (ip). Bereits vor dem Gerichtssaal brach ein 30-Jähriger aus dem Bezirk Tulln immer wieder in Tränen aus, nicht zuletzt weil sein Vater vor dem Betrugsprozess seines Sohnes dessen Entschuldigung zurückwies.
Zu den Vorwürfen der St. Pöltner Staatsanwältin Kathrin Bauer bekannte sich der Angeklagte schuldig. Aus Geldmangel habe er in einem T-Mobile-Shop mit einer gefälschten Vollmacht auf den Namen seines Vaters drei Handyverträge mit den höchsten Tarifen abgeschlossen, um dafür teure Mobiltelefone zum Nulltarif zu erhalten. Vom Verkauf dieser Handys finanzierte der arbeitslose Mann vorübergehend seinen Lebensunterhalt.
Angeklagter erklärt "psychischen Schaden"
„Warum sind Sie nicht arbeiten gegangen?“, wollte Richter Helmut Weichhart wissen. „Ich hab einen kompletten psychischen Schaden“, schluchzte der Beschuldigte. Er habe kein Vertrauen zu seiner Partnerin und müsse daher immer bei ihr zu Hause sein, versuchte er seinen „psychischen Schaden“ zu erklären. Den angerichteten Schaden, nämlich 2.074 Euro, möchte er aber auf jeden Fall gutmachen.
„Für mich war das nicht verdächtig“, meinte jener Verkäufer, bei dem der 30-Jährige am 9. Juli 2014 die Vollmacht vorlegte. Er habe die Unterschrift des Vaters anhand einer Ausweiskopie überprüft, die der Vater anlässlich seines eigenen Vertragsabschluss Jahre zuvor deponiert habe. Erst, als der Sohn eine Woche später mit einer Vollmacht auf den Namen der Mutter abermals Handys anmelden wollte, sei ihm die Sache seltsam vorgekommen.
Vater nahm Entschuldigung an
Der erboste Vater sprach im Zeugenstand noch von einem weiteren Handyvertrag, abgeschlossen am 4. Juni 2014. Bauer möchte dazu noch eigene Ermittlungen in die Wege leiten. Einem sanften Hinführen des Richters folgend nahm der Vater schließlich doch die tränenerstickte Entschuldigung seines Sohnes an. „Ich hoffe, dass Sie ihn nicht zu streng bestrafen“, meinte er, „Es soll aber schon eine Lehre für ihn sein.“
Weichhart nahm auf einen künftigen Arbeitsplatz des Beschuldigten Bedacht und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten, die in einem Leumundszeugnis nicht aufscheint. T-Mobile erhält Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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