Finanzamt zahlt Geld zurück
Auch Einkommensschwache sollten Arbeitnehmerveranlagung durchführen
Rund 21 Millionen an Steuergeldern werden jedes Jahr in Niederösterreich liegen gelassen, da die Arbeitnehmerveranlagung nicht durchgeführt wird.
TULLN (mh/kaze). „Leider bleibt viel Geld auf der Strecke, weil sich die Arbeitnehmer das Geld nicht vom Finanzamt per Arbeitnehmerveranlagung zurückholen“, bedauert Christina Riedl-Wieser, Kanzlei Riedl, Pircher & Partner.
Sonderausgaben unbedingt
geltend machen
Die Arbeitnehmerveranlagung kann beim Finanzamt, per Post oder über FinanzOnline eingereicht werden (das Bezirksblatt berichtete). Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen können geltend gemacht werden, des Weiteren kann die Antragsveranlagung bis zu fünf Jahre im Nachhinein durchgeführt werden. Christina Riedl-Wieser empfiehlt das „Steuerbuch 2011“: „Diese Broschüre ist ein gelungenes Werk, in dem die Arbeitnehmerveranlagung in einfacher Sprache erklärt wird.“
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.