Betrunkene attackierte Polizeibeamte

„Die Polizisten haben die Pflicht einzuschreiten“, relativierte Richter Slawomir Wiaderek. | Foto: Probst
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BEZIRK TULLN (ip). Nachdem eine 35-Jährige im Juni 2014 bewusstlos von einer Bank kippte, versuchten Polizeibeamte der stark alkoholisierten Frau zu helfen. Während der folgenden Lichtblicke in ihrem Rauschzustand begann die Besucherin eines Feuerwehrfestes im Bezirk Tulln zu randalieren.
Sie wehrte sich heftig gegen Polizei und Rettungssanitäter, die sie ins Krankenhaus bringen wollten. Einen Beamten versuchte sie zu beißen, einen anderen kratzte sie. Mit knapp drei Promille Alkohol schlug und trat sie auch noch im Rettungswagen um sich und musste festgehalten werden.

Mit 2,6 Promille unterwegs

„Es tut mir leid, dass ich so blöd gesoffen habe“, beteuerte die Frau auch im Zusammenhang mit einem weiteren Vorfall, der sich ebenfalls im Juni, diesmal vor dem Landesklinikum Tulln ereignet hatte. Nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Freund fuhr die 35-Jährige wegen einer kleinen Verletzung mit ihrem Wagen zum Krankenhaus. Diesmal mit 2,6 Promille parkte sie das Fahrzeug quer am Parkplatz für Rettungsfahrzeuge, weshalb eine Krankenhausbedienstete die Polizei verständigte.
„Er hat mich angegriffen, das mag ich überhaupt nicht“, rechtfertigte die amtsbekannte Dame unter anderem einen Tritt gegen die Genitalien eines Beamten im Zuge eines Gerangels. Man habe ihr die Autoschlüssel abnehmen und einen Alko-Test machen wollen, so die Beamten als Zeugen am Landesgericht St. Pölten.
„Die Polizisten haben die Pflicht einzuschreiten“, relativierte Richter Slawomir Wiaderek die Verteidigung der Angeklagten, wonach sie sich nur gewehrt habe. Er verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Drei verletzte Polizisten erhalten Schmerzensgeld von insgesamt 400 Euro, dem Staat wird die Fortzahlung des Gehalts eines Beamten, der sich bei der Auseinandersetzung das Kreuz verrissen habe, mit 820 Euro ersetzt (nicht rechtskräftig).

„Die Polizisten haben die Pflicht einzuschreiten“, relativierte Richter Slawomir Wiaderek. | Foto: Probst
Drei Polizisten erhalten Schmerzensgeld in der Höhe von insgesamt 400 Euro. | Foto: Probst

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