Innenstadt wird Begegnungszone
Die Brüdergasse wurde bereits im Vorjahr als verkehrsberuhigte Begegnungszone gestaltet. Beginnend mit 15. Juni wird nun die ganze Innenstadt nach diesem Modell geregelt. Die Verkehrswege werden dabei von allen Verkehrsteilnehmern gemeinsam und unter gegenseitiger Rücksichtnahme genutzt.
TULLN (red). In einer Begegnungszone nutzen alle Verkehrsteilnehmer die Verkehrswege unter gegenseitiger Rücksichtnahme gemeinsam. Es gelten folgende Regeln:
• Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt.
• Jeder Fahrzeugverkehr ist gestattet.
• Geschwindigkeit max. 20 km/h
• Fußgeher und Radfahrer dürfen die Fahrbahn benutzen, aber den Verkehr nicht mutwillig behindern.
• KFZ dürfen nur an gekennzeichneten Stellen halten.
• Es gelten die allgemeinen Vorrangregeln.
• Oberstes Prinzip: Gegenseitige Rücksichtnahme!
Innenstadt wird attraktiver
„Es geht hier um eine gemischte Nutzung mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Damit machen wir die Innenstadt noch attraktiver und sicherer“, so Vizebürgermeister Harald Schinnerl bei der Gemeinderatssitzung am 6. Mai 2015, in der die Einführung der Begegnungszone einstimmig beschlossen wurde – wie die Bezirksblätter berichteten.
Umfang der Begegnungszone
Die Zone umfasst den Hauptplatz mit den in Richtung Donau abzweigenden Gassen, den Rathausplatz und die Rudolf- und Wienerstraße (stadteinwärts ab der Nibelungengasse). Die Zufahrt zum Hauptplatz kommend von der Bahnhofstraße ist derzeit bewusst von der Zone ausgenommen, um die Autofahrer nicht vor der Zufahrt zur Hauptplatz-Tiefgarage neben der Bezirkshauptmannschaft abzuschrecken. Als Grundlage für den Beschluss dient ein Gutachten durch das Kuratorium für Verkehrssicherheit vom September 2014 mit detaillierten Verkehrszählungen vor Ort. Dabei wird die Begegnungszone als die beste Verbindung von verkehrlichen Ansprüchen und der Aufwertung des Straßenraums für Fußgänger und nichtverkehrliche Nutzung genannt. Nach einem Jahr sollen die festgelegte Zone und die Umsetzung evaluiert werden, um etwaige Feinabstimmungen vornehmen zu können.
Fahrverbot an Hauptplatz-Nordseite
Ergänzend zur Begegnungszone wurde auf der nördlichen Fahrbahn des Hauptplatzes ein Fahrverbot (ausgenommen Radfahrer) von 10 bis 24 Uhr verordnet, was zur Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich beiträgt.
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