Heckenvandale auf freiem Fuß
Jemand schneidet nächtens meine Hecke

- Ein Anblick wie dieser ist in St.Andrä-Wördern keine Seltenheit. Nächtens schneidet ein Unbekannter im gesamten Ort Sträucher.
- hochgeladen von Victoria Edlinger
Äste, die auf fremden Grund ragen, führen immer wieder zu Streitigkeiten, doch die rechtliche Lage ist klar.
ST. ANDRÄ-WÖRDERN. Ein Unbekannter treibt in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern sein Unwesen. Nächtens werden diverse Sträucher, Bäume und Hecken von Privatpersonen, die auf öffentlichen Grund ragen, einfach geschnitten. Am Morgen entdecken die Anwohner dann die böse Überraschung. Die BezirksBlätter haben mit den Anrainern gesprochen, denen die Thematik bekannt ist:
"Seit Dezember 2022 schneidet mir jemand regelmäßig Äste aus meiner Hecke heraus, immer in der Nacht",
verrät uns eine Dame. Sie selbst hat die Hecke erst zurecht gestutzt. Radfahrer und Fußgänger kommen hier problemlos vorbei. "Dort wo er geschnitten hat, wächst nichts mehr nach. Über die ganzen 40 Meter sind nun überall Löcher in der Hecke und man sieht, dass Äste abgezwickt wurden. Dabei bieten solche Hecken Schutz für Tiere wie Vögel". Auch sie hat bereits von Nachbarn ähnliches gehört.
"In der ganzen Ortschaft werden Hecken und Bäume geschnitten".
Rechtliche Lage
Inspektionskommandant von St. Andrä- Wördern Michael Klug:
"Es handelt sich um eine rein privatrechtliche Angelegenheit, die die Polizei nichts angeht. Wenn Äste auf die Straße oder zum Nachbarn ragen, darf geschnitten werden. Man kann nur versuchen mithilfe eines Anwalts vorzugehen, aber meistens hat man keine Chance".
Ein Anwalt klärt auf
Hecken, Sträucher und Bäume sind häufig Gegenstand von Streitigkeiten unter Nachbarn. Es geht dabei um überragende Äste, herabfallende Früchte und Wurzeln.
"Schattenwurf ist grundsätzlich zu dulden. Darüber hinaus darf jeder Eigentümer auf seinen Grund eindringende Wurzeln einer fremden Pflanze aus dem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängende Äste abschneiden. Dabei hat er aber fachgerecht vorzugehen und die Pflanze zu schonen",
so Rechtsanwalt Johannes Öhlböck aus Tulln. Die Kosten für die Entfernung hat der beeinträchtigte Grundeigentümer zu tragen.
"Sofern diesem durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden entstanden ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer des Baumes oder der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen".
Das Gesetz (ABGB) sagt, dass Nachbarn (Eigentümer benachbarter Grundstücke) bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht zu nehmen haben. Ein Nachbarschaftsstreit landet in Österreich typischerweise vor dem Bezirksgericht. Dort langen insgesamt pro Jahr rund 360.000 neue Geschäftsfälle ein. Nachbarschaftsrecht ist nur ein sehr kleiner Teil davon. Doch auch nach einem Gerichtsprozess wohnen die Nachbarn in der Regel noch nebeneinander. Vermuteter Grund: Herr und Frau Österreich wissen, dass der Nachbar auch nach dem Streit noch neben ihnen wohnt. Fakt ist, dass es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten beinahe nie einen Sieger gibt.
"Als Anwalt rate ich daher immer zu einer Lösung im Einvernehmen",
so Öhlböck.
Ein richtiger Streithansel ist der Österreicher nicht. In aller Regel siegt die Vernunft über die Emotion. Gibt es einen Nachbarschaftsstreit hat dieser meist einen tieferen Grund, oft einer lange gestörten Kommunikation. Nur so lässt sich dann verstehen, welche Lappalien manchmal vor Gericht landen. Im Nachbarrecht ist vom Gericht die Frage des Interessensausgleichs zwischen den Nachbarn zu beurteilen.
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