Zeuge widerrief Anschuldigungen
Angeklagter soll Bagger und Anhänger in die Slowakei gebracht haben
ZEISELMAUER/ST.PÖLTEN (IP). In vier Aussagen, unter anderem in seinem eigenen Prozess, wo er wegen Diebstählen von Baumaschinen zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, belastete Lukas H. einen 34-jährigen Slowaken, der nun seinerseits am Landesgericht St. Pölten wegen gewerbsmäßig schwerem Einbruchsdiebstahl zur Verantwortung gezogen wird.
Der Angeklagte, angeblich als selbständiger Bauunternehmer in der Slowakei tätig, soll laut Staatsanwältin Maria Lalics vom September 2014 bis Jänner 2015 teilweise selbst, teilweise als Auftraggeber hauptsächlich Bagger und Anhänger von Lagerplätzen entsprechender Firmen gestohlen, in die Slowakei gebracht und dort weiterverkauft haben. Zum Transport der Beutewurden auch Speditionsfirmen beauftragt, die gleich dreimal von Getzersdorf, zweimal von Unterradlberg, von Zeiselmauer, Wiener Neudorf und Wien Richtung Slowakei fuhren. Einer der Fahrer identifizierte den Beschuldigten als jenen Mann, dem er einen Minibagger übergeben habe. Bei neun Einbrüchen wechselten so Baumaschinen im Wert von mehr als 100.000 Euro ihren Besitzer.
„Woher kommt Ihr plötzlicher Sinneswandel?“, wollte die Staatsanwältin von dem Belastungszeugen wissen, der einerseits einen Brief an Andrea Schmidt, der Verteidigerin des 34-Jährigen schickte, indem er behauptete, bei seinen bisherigen Aussagen gelogen zu haben. Andererseits beharrte er trotz Warnungen des Richters wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage, die ihm einige zusätzliche Haftjahre kosten könnten, darauf, dass er den Slowaken nur genannt habe, um einen Milderungsgrund im eigenen Prozess zu haben. In seiner Aussage als Zeuge nahm er zunächst sogar vier weitere Einbrüche auf sich, für die er noch gar nicht verurteilt worden war, revidierte jedoch und verwickelte sich weiter in Widersprüche. Nicht zuletzt hatte er den Slowaken bereits 2013 wegen des gleichen Delikts beschuldigt. Dieser wurde im Prozess jedoch freigesprochen.
„Er leistet jedenfalls keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung“, resümierte der Richter die Aussage des aus der Haft vorgeführten Lukas H., der damit auf ein weiteres Verfahren warten kann.
Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig. Er habe im fraglichen Zeitraum durchgehend in der Ostslowakei gearbeitet. Dafür gebe es Zeugen und ein Bautagebuch. Beides müsse in einer vertagten Verhandlung erst geprüft werden.
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